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Neue Pfändungsfreigrenzen und P-Konto-Bescheinung ab 1. Juli 2013

Zum 1. Juli 2013 treten neue Pfändungsfreigrenzen (gemäß § 850c ZPO) in Kraft. Aus diesem Grund wurde die AG SBV-Musterbescheinigung für ein P-Konto aktualisiert - Sie finden die aktualisierte Bescheinigung (EXCEL-Datei) als ANHANG.

Ebenfalls als ANHANG finden Sie die => neue Pfändungstabelle (4 Seiten) ab 1. Juli 2013.

Ab 1. Juli 2013 gelten folgende Freibeträge: Grundfreibetrag des Schuldners: 1.045,04 EUR - Freibetrag für die erste Person, der aufgrund Gesetzes Unterhalt gewährt wird: 393,30 EUR -
Freibetrag für jede weitere Person, der aufgrund Gesetzes Unterhalt gewährt wird: 219,12 EUR.

Näheres finden Sie auch unter =>  http://dejure.org/gesetze/ZPO/850c.html (Pfändungsfreigrenzen) und =>  http://dejure.org/gesetze/ZPO/850k.html (Gesetzestext zur Bescheinigung).

verknüpfte Artikel:

 

 

Downloads:

spreadsheet  Bescheinigung P-Konto 01. Juli_2013 (50 kB)

pdf  Pfändungstabelle ab 01. Juli 2013 (105.19 kB)

 

Downloads für Mitglieder:

 

 

 

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