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Kleine Anfrage: Unsicherheit bei Kosten der Unterkunft für SozialhilfeempfängerInnen

Die Umsetzung der WAV stößt auf erhebliches Interesse. Sie ist inzwischen zum Quell für Kleine Anfragen im Parlament geworden. Der Abgeordnete Martin Beck (Bündnis 90 / Die Grünen) Erfragte die Rechtsposition der Sozialhilfeempfängerinnen. Ausgangspunkt war dabei ein Klageverfahren beim LSG Brandenburg. Die Antwort des StS Herrn Michael Büge lässt sich dem nebenstehenden Download entnehmen.

Die Tendenz: Erst aus der (noch nicht vorliegenden) Urteils-Begründung ist Genaueres abzuleiten. "Die WAV gilt weiter" schafft wenig Rechtsklarheit. Vorsorglich kann Sozialhilfeberechtigten nur empfohlen werden, im Falle belastender KdU-Bescheide Widerspruch einzulegen und ggf. den weiteren Rechtsweg zu beschreiten.

verknüpfte Artikel:

Berliner WAV – Thomé-Newsletter mit Hinweis auf laufendes Normenkontrollverfahren

 

Downloads:

pdf  Mdl. Anfrage Unsicherheit bei Kosten zur Unterkunft (21.9 kB)

 

Downloads für Mitglieder:

 

 

 

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