Die Umsetzung der WAV stößt auf erhebliches Interesse. Sie ist inzwischen zum Quell für Kleine Anfragen im Parlament geworden. Der Abgeordnete Martin Beck (Bündnis 90 / Die Grünen) Erfragte die Rechtsposition der Sozialhilfeempfängerinnen. Ausgangspunkt war dabei ein Klageverfahren beim LSG Brandenburg. Die Antwort des StS Herrn Michael Büge lässt sich dem nebenstehenden Download entnehmen. Die Tendenz: Erst aus der (noch nicht vorliegenden) Urteils-Begründung ist Genaueres abzuleiten. "Die WAV gilt weiter" schafft wenig Rechtsklarheit. Vorsorglich kann Sozialhilfeberechtigten nur empfohlen werden, im Falle belastender KdU-Bescheide Widerspruch einzulegen und ggf. den weiteren Rechtsweg zu beschreiten. |
verknüpfte Artikel: Berliner WAV – Thomé-Newsletter mit Hinweis auf laufendes Normenkontrollverfahren
Downloads: pdf Mdl. Anfrage Unsicherheit bei Kosten zur Unterkunft (21.9 kB)
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