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Paritätischer Gesamtverband: SGB XII – Änderung - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Bund übernimmt Nettoausgaben

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Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem am 01.08.2012 im Kabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch übernimmt der Bund die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bis 2014 in mehreren Schritten. Damit leistet der Bund einen entscheidenden Beitrag zur Konsolidierung der Finanzen von Ländern und Kommunen und folgt den Absprachen im Hartz-IV-Vermittlungsverfahren. Der erste Schritt zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen wurde bereits in diesem Jahr gemacht: Der Bundesanteil an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist für 2012 von 16 auf 45 Prozent erhöht worden. Mit dem am 01.08.2012 beschlossenen Gesetzentwurf wird die vollständige Übernahme der Nettokosten in zwei weiteren Schritten beschlossen: Im Jahr 2013 erhöht sich der Bundesanteil auf 75 Prozent. Ab 2014 übernimmt der Bund dann 100 Prozent der Kosten. Für die Jahre 2013 bis 2016 bedeutet dies insgesamt eine neue, zusätzliche Entlastung in Höhe von 18,5 Mrd. Euro. Zudem werden auf Basis der Bund-Länder-Vereinbarungen zum Fiskalpakt die Erstattungszahlungen anders als bisher berechnet. Bis jetzt erstattet der Bund die Nettoausgaben des Vorvorjahres, künftig werden die Nettoausgaben des jeweiligen Kalenderjahres erstattet.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Sauermann
Referentin Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie, chronische Erkrankungen
DER PARITÄTISCHE Gesamtverband

verknüpfte Artikel:

 Rechtsnovelle: Referentenentwurf zur Bundesauftragsverwaltung Viertes Kapitel SGB XII

 

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