Der Paritätische Gesamtverband:
Sehr geehrte Damen und Herren, nebenstehend hinterlegt wurde die PARITÄTISCHE Stellungnahme zu einem "Gesetzentwurf zur besseren Bekämpfung des Einbringens von Rauschgift in Vollzugsanstalten" des Bundesrats. Der Vorstand des PARITÄTISCHEN Gesamtverbands hat in seiner Sitzung am 26. März 2010 die erarbeitete Stellungnahme verabschiedet. Zum Sachverhalt:
Alleinige Strafverschärfungen sind unseres Erachtens keine geeignete Möglichkeit, um die Reduzierung von Drogenhandel- und Konsum in den Haftanstalten erreichen zu können. Dieses Ziel kann nur durch frühzeitig einsetzende Hilfeangebote und eine verbesserte gesundheitliche Versorgung erreicht werden. Diese Angebote müssen den Betroffenen Wege aus ihrer Suchtmittelabhängigkeit ermöglichen und Ihnen Perspektiven für die Zeit nach der Haftentlassung aufzeigen. Die Verabschiedung des Gesetzentwurfes durch den Bundestag würde die Situation in den Gefängnissen aus den genannten Gründen nicht verbessern und den Drogenkonsum und -handel weder langfristig noch erfolgreich bekämpfen. Der PARITÄTISCHE spricht sich daher gegen die Verabschiedung des vorliegenden Gesetzesentwurfes und für die Einführung der in der Stellungnahme beschriebenen Hilfsmaßnahmen aus. Mit freundlichen Grüßen Claudia Zinke Eberhard Ewers stellv. Abteilungsleiterin Referent
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P GV-Stellungnahme ...Bekämpfung des Einbringens von Rauschgift in Vollzugsanstalten
- Kategorie: Rechtsprechung
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