Aus der Pressemitteilung des BGH ergibt sich, dass es unzulässig ist, wenn die Umwandlung eines Kontos in ein P-Konto automatisch zur Kündigung eines Dispos und / oder Kreditkarte führt. Ebenso darf nicht automatisch der “Karten- und Dokumentenservice” gesperrt werden. Des Weiteren bestätigt der BGH, dass ein Sonder-Entgelt für ein P-Konto unzulässig ist. BGH Urteil vom 16.07.2013: Quelle: Thomé Newsletter 18.07.2013 |
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