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Beschluss 8/2017 zur pauschalen Entgeltfortschreibung 2018/2019 tritt in Kraft

 

Der Beschluss Nr. 8/2017 (pauschale Vergütungsfortschreibung 2018-2019) ist -wie auf der Trägerversammlung am 18.10.2017 vorgestellt und in der schriftlichen Zusammenfassung vom 26.10.2017 dargelegt- nach Abstimmung von drei Musterkostenblätter am 07.11.2017 bestandskräftig geworden (siehe Anlage).

Bitte nutzen Sie die Kostenblätter als Musterkalkulationsblatt für ggf. andere Leistungstypen, um die Notwendigkeit der Einzelvereinbarung zu prüfen.

Die noch ausstehenden Kostenblätter für alle anderen Leistungstypen befinden derzeit in der Abstimmung mit dem Land Berlin und werden voraussichtlich ab dem 16.11. durch das Land versendet. Bis zum 20.11. sollten alle Kostenblätter zur Verfügung stehen.

Der Link zu den Kostenblättern wird Ihnen mit einem Schreiben der Senatsverwaltung zur Abfrage bzgl. der Teilnahme an der Fortschreibung übermittelt.

Somit können Sie bis zum 30.11.17 Ihre mögliche Teilnahme an der pauschalen Entgeltfortschreibung dem Land gegenüber bekunden und bis zum 31.12. 2017 Ihre Kostenblätter an die Senatsverwaltung übermitteln.
 
Hinweis für Träger des Leistungstyps WHGKE:
Bezüglich des Beschlusses 3/2017 zur Personalvorhaltung (siehe Anlage) vom Februar diesen Jahres empfehlen wir den Trägern mit Vereinbarungen für den Leistungstyp WHGKE dringend die oben beschriebene Verprobung mit dem Kostenblatt, da mit dem vereinbarten Divisor, dem die Berechnung der Personalschlüssel zu Grunde liegt, ab 2018 mehr Personal in Höhe von 1,91 Prozent in den Wohnheimen vorgehalten werden muss.

In der am 13.11. stattfindenden UAG 10 wird eine pauschale Lösung für alle betroffenen Träger angestrebt. Der Ausgang ist jedoch noch offen.

Daher erfolgt parallel derzeit zu diesem Thema eine ligaseitige  Abstimmung.  Wir beabsichtigen, Ihnen am 13.11. Formulare für eine Mitteilung an die Senatsverwaltung mit dem Aufruf zur Einzelverhandlung zu übermitteln. Sollte es zu keiner Einigung in der UAG 10 kommen, dann verwenden Sie bitte dieses Formular und senden es zeitnah, jedoch spätestens bis zum 16.11.2017, an die Senatsverwaltung mit dem Aufruf zur Einzelverhandlung.

Bitte warten Sie zum jetzigen Zeitpunkt den 13.11. noch kurz ab, wir werden Sie im Nachgang an die UAG 10 sofort unterrichten und das mögliche weitere Verfahren erläutern.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Regina Schödl, Referat Soziales, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Verknüpfte Artikel:

 

Downloads:

 

Downloads für Mitglieder:

pdf Beschlu 17 08 pauschale Vergütungsfortschreibung 2018 19 (102 KB)

spreadsheet Kostenblatt 2016 WHGKE (27 KB)

spreadsheet Kostenblatt 2016 WFBFG (47 KB)

spreadsheet Kostenblatt 2016 ambulant SB Sitzung (23 KB)

pdf Beschlu 17 03 Berechnungsgrundlagen zur Personalvorhaltung (68 KB)

 

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