In der Sitzung der „Kommission 75“ am 13.05.2014 ist beigefügter Beschluss Nr. 02/2014 gefasst worden. Da immer wieder Fragen zum Hintergrund und den Auswirkungen dieses Beschlusses herangetragen werden, folgende Information: Ausgangspunkt ist die Tatsache, dass in den landeseinheitlichen Leistungsbeschreibungen Personalschlüssel festgehalten werden. Es ist aber nicht definiert, welche Wochenarbeitszeit das Äquivalent einer Vollzeit-Stelle ausmacht. Empirisch gibt es eine Spreizung zwischen 35 Wochenarbeitsstunden und 42 Wochenarbeitsstunden als Äquivalent einer (trägerspezifischen) Vollzeitstelle. Das Thema ist natürlich besonders kritisch bei Qualitätsprüfungen der Leistung (welche Stundenzahl ist vereinbart?) und auch in Hinblick auf die mit den Personalschlüsseln unterstellte Bedarfsdeckung im Einzelfall. Das grundsätzliche Ziel der Einheitlichkeit der Bedarfsdeckung je Hilfebedarfsgruppe und der Transparenz über die zu erbringende Leistung ist der wesentliche Grund dafür gewesen, dass die Verbände in der Sitzung der „Kommission 75“ am 13. Mai 2014 dem Beschluss Nr. 02/2014 zugestimmt haben. Die Festlegung von 38,5 Wochenarbeitsstunden entspricht der Linie der Verbände, eine Gleichbehandlung mit den Beschäftigten im öffentlichen Dienst für die Mitarbeiter der freigemeinnützigen Einrichtungen und Dienste zu gewährleisten. Bei Neuabschluss von Leistungs-, Prüfungs- Vergütungsvereinbarungen im Land Berlin ist in der Zukunft davon auszugehen, dass der Leistungsträger die 38,5 Wochenarbeitsstunden als Orientierungswert ansetzt. In diesem Fall gibt es zwei Wege:
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