Im aktuellen Newsletter Berliner Sozialrecht Nr. 02/2024 der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales wird auf die Erhöhung der Pauschalen für die Erstausstattungen an Möbeln und Hausrat sowie der Erstausstattungen an Bekleidung einschließlich Schwangerschaft und Geburt verwiesen. Bereits im Juni 2024 wurden die zugrundeliegenden Preise zur Gewährung einmaliger Leistungen nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB II und § 31 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 SGB XII neu ermittelt und entsprechend angepasst. In diesem Zusammenhang wurden auch die Bekleidungshilfen nach § 27b Absatz 2 SGB XII in stationären Einrichtungen angepasst. Nähere Informationen sind dem Rundschreiben Soz 06/2017 zu entnehmen.
Information über Erhöhung der Pauschalen für die Erstausstattungen an Möbeln und Hausrat sowie der Erstausstattungen an Bekleidung
- Kategorie: Gesetze und Verordnungen
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