Das Präsidium des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat in seiner Sitzung am 27. September 2016 eine Stellungnahme zum Regierungsentwurf beschlossen. Die Stellungnahme bezieht sich ausschließlich auf die Artikel 1 und 2 des Entwurfs zum Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 23.07.2014 u. a. festgestellt, dass die aktuellen Regelbedarfe am Rande dessen liegen, was nach dem Grundgesetz als Minimum anzuerkennen ist. Für die Neubemessung hat es Prüfaufträge formuliert. In unserer Stellungnahme wird betont, dass die Regelbedarfe erneut sehr knapp gehalten werden und die Prüfaufträge des BVerfG nicht vollständig erfüllt wurden. Weiterhin wird festgestellt, dass der erhöhte Bedarf von Eltern unberücksichtigt bleibt, der aus ihren Sorgeverpflichtungen entsteht.
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