Das BMAS hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften und des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vorgelegt. Der Gesetzgeber ist aufgrund des Vorliegens einer neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) nach § 28 Absatz 1 SGB XII verpflichtet, eine Neuermittlung der Regelbedarfe vorzunehmen. Den Referentenentwurf finden Sie im Downloadbereich. |
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