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Neues Meldegesetz macht die Vermieterbescheinigung ab November 2015 wieder zur Pflicht

Ab dem 01.11.2015 ist jeder Vermieter dazu verpflichtet, dem Mieter bei Ein- und Auszug eine Bescheinigung auszustellen.

Träger, die als Vermieter gegenüber Klienten auftreten, handeln ordnungswidrig, wenn sie diese Vermieterbescheinigung nicht ausstellen. Dies gilt nicht für die Klienten die zum 01.11.15. bereits in einer Trägerwohnung wohnen. Ab dem 01.11.15 müssen Sie jedoch eine Bescheinigung bei Ein-und Auszug ausstellen, auch wenn der/die ausziehende Klient/in vor dem 01.11.15 in die Trägerwohnung eingezogen ist.

Der Bundesgesetzgeber wollte scheinbar wieder ein umfassendes und "zuverlässiges" Meldewesen erreichen und hat als ein Mittel die Bescheinigung gewählt.

Nebenstehend abrufbereit finden Sie das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG), sowie das am 01.11.15 in Kraft tretende Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens.

 

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Downloads:

pdf Meldegesetz inkraft 2015 (184 KB)

pdf Aenderungsgesetz Meldegesetz (38 KB)

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