EU-Richtlinie zum "Basiskonto" angenommen Ich möchte Sie zudem - sofern noch nicht bekannt - darauf aufmerksam machen, dass der EU-Rat am 23. Juli 2014 die Richtlinie zum "Basiskonto" angenommen hat (vollständiger Titel: Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontogebühren, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen). Die Richtlinie formuliert Rahmenvorgaben, die Details der Umsetzung müssen in den Mitgliedstaaten geregelt werden. Deutschland hat dafür bis zu zwei Jahre Zeit. |
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