Wie im AK 67 im Oktober erläutert, wurde der Standardisierte Jahresbericht (TOPqw Bogen) überarbeitet und gilt ab dem 01.01.2017. Um Ihnen eine bessere Übersicht zu geben, finden Sie im Anhang eine Synopse. |
Verknüpfte Artikel: Beschluss 2/2016 der Kommission 75 zur Anlage 5 BRV: TOPqw für Hilfen gem. §§ 67 f. SGB XII Downloads:
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