Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitgliedsorganisationen,
wir möchten Ihnen aktuelle Informationen zum Thema Zuwendungen im Land Berlin zusenden.
Themen:
- Änderungen der Landeshaushaltsordnung und den AN-Best-P zur Vereinfachung des Zuwendungsrechts
- Abfrage zur Auszahlung der Tarifmittel
- Save-the-Date: Nächste Veranstaltung zum Thema „Zivilgesellschaft wirkt“ Offenes Online-Forum zur Haushaltslage am 15.09.2025
Änderungen der Landeshaushaltsordnung und den AN-Best-P zur Vereinfachung des Zuwendungsrechts
In unserem letzten Dialogforum hatten wir bereits die Gelegenheit über die Änderungen zu sprechen. Der Projektleiter Dr. Kai Weigelt war zu Gast und stellte die Reformen im Detail vor. Sie können dazu die Aufzeichnung online unter dem folgenden Link sich anschauen unter https://youtu.be/stNnHcytmHg. Die Präsentationsunterlagen finden Sie zudem im Anhang.
Ende Juli hat die Senatsverwaltung für Finanzen nun offiziell das Inkrafttreten der Änderungen der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (LHO) und die dazugehörigen AN-Best-P gemäß den ersten Ergebnissen des Projekts "Vereinfachung, Optimierung und Digitalisierung von Zuwendungen“ geändert, nachdem der Landesrechnungshof zugestimmt hat.
Die wichtigsten Änderungen für Zuwendungen im Bereich der Sozialen Arbeit haben wir Ihnen hier kurz zusammengestellt (die aktualisierte LHO ist noch nicht online, hie reichen wir den Link nach, sobald er uns vorliegt). Im Anhang finden Sie zudem die neuen AN-Best-P. Im Dokument sind die Änderungen entsprechend farblich markiert von uns.
Bisherige Fassung LHO/ AN-Best-P/I |
Aktualisierte Fassung LHO/ AN-Best-P/ I |
Unter 2.2.3 Festbetragsfinanzierung als Finanzierungsart ohne nähere Spezifizierung aufgeführt. |
Unter 2.2.3 wurde neu festgelegt, dass die Festbetragsfinanzierung bis 5.000 € als Finanzierungsart standardmäßig gilt. Darüber hinaus ist es in „geeigneten Fällen“ möglich. |
Unter 5.1.4 LHO und 1.2 AN-Best-P waren bisher nur Änderungen bis zu 20% bezogen auf Einzelpositionen zulässig (bei entsprechenden Einsparungen an anderer Stelle) |
Unter 5.1.4 LHO und 1.2 AN-Best-P wurde geändert, dass bei Projektförderung (im Einzelfall) eine prozentuale Überschreitung der Gesamtsumme der Position Personal- oder der Position Sachausgaben des Finanzierungsplanes um mehr als 30 v.H. zuzulassen ist, soweit die Überschreitung durch entsprechende Einsparungen bei anderen Ausgaben ausgeglichen werden kann |
Unter 7.2 (und 8.2.5) LHO und 1.4 AN-Best-P stand, dass Mittel für Zuwendungen für den Bedarf von maximal 2 Monaten im Voraus abgerufen werden dürfen (Verwendungsfrist). |
Unter 7.2(und 8.2.5) LHO und 1.4 AN-Best-P wurde geändert, dass Zuwendungen nun für den Bedarf von 3 Monaten im Voraus abgerufen werden dürfen, d.h. die maximale Anzahl der Mittelabrufe verringert sich von 6 auf 4. Zudem wurde unter 7.4 LHO ergänzt, dass Zuwendungen von weniger als 10.000 EUR werden in einer Summe ausgezahlt (ohne Verwendungsfrist). |
Unter 8.6 LHO stand, dass von einer Rückforderung abgesehen werden kann, wenn der zurückzufordernde Betrag 150 Euro nicht übersteigt und im Verhältnis zur gewährten Zuwendung unbedeutend ist. Von der Erhebung von Zinsen kann abgesehen werden, wenn die Hauptforderung weniger als 250 Euro beträgt. |
Unter 8.4 LHO wurde geändert, dass von einer Rückforderung abgesehen werden kann, wenn der zurückzufordernde Betrag 500 Euro nicht übersteigt und im Verhältnis zur gewährten Zuwendung unbedeutend ist. Von der Erhebung von Zinsen kann abgesehen werden, wenn die Hauptforderung zusammen mit dem Zinsbetrag 500 Euro nicht übersteigt. |
AN-Best-P 2.3 Bisher galt es erst ab einer Zuwendung i.H.v. 100.000 € die Vergaberegelungen anzuwenden. Dieser Absatz wurde (gestrichen). |
Unter 2.3 der AN-Best-P wurde geändert, dass bei einer Erhöhung der Gesamtaufgaben nach der Bewilligung für den Zuwendungszweck und erhöhen sich die Deckungsmittel (einschließlich Investitionszulagen) oder treten neue Deckungsmittel in gleicher Höhe hinzu, so ermäßigt sich die Zuwendung nicht. Erhöhen sich die veranschlagten Gesamtausgaben nicht, so ermäßigt sich die Zuwendung entsprechend der höheren bzw. neuen Deckungsmittel. |
Unter 3.1 AN-Best-P waren die Regelungen zur Vergabe von Aufträgen erst ab einer Zuwendungssumme von 100.000 € einschlägig. Dieser Absatz wurde ersatzlos gestrichen. |
In der neuen AN-Best-P wurde dieser Absatz gestrichen, d.h. bei allen Zuwendungsprojekten müssen nun Vergaberegelungen angewendet werden. Die Vergabegrenzen wurden unter 3.1-3.3 neu festgelegt. Bis 500 € geschätztem Einzelauftragswert sind Direktaufträge möglich. Zwischen 501-5.000 € können Aufträge aufgrund eines formlosen Preisvergleichs, der aktenkundig gemacht werden muss, vergeben werden. Von 5.001- 100.000 € müssen Angebote eingeholt werden. |
Hinweis: Änderungen hinsichtlich Baumaßnahmen sind nicht Bestandteil dieser Kurzdarstellung.
Fazit: Als Verband begrüßen wir diese ersten Schritte der Vereinfachung des Zuwendungsrechts in Berlin. Allerdings sehen wir auch einige Punkte kritisch, bspw. sind wir sehr irritiert darüber, dass die Vorschrift, dass die Vergaberegelungen erst ab einer Zuwendung i.H.v. 100.000 € Anwendung finden müssen gestrichen wurde und werden hier auch entsprechende Rückmeldung an Politik und Verwaltung geben.
Noch ein wichtiger Hinweis für die Praxis: die aktualisierten Fassungen der LHO und AN-Best-P sind ab sofort rechtsgültig. Für Ihre jeweiligen Zuwendungen gilt jedoch die gültige Fassung zum Zeitpunkt der Bewilligung. D.h. bei Bewilligungen vor Ende Juli gilt noch die alte AN-Best-P, ab 01.08.2025 dann die neue AN-Best-P. Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung der AN-Best-P, die Ihrem Bescheid als Anlage beigefügt war.
Abfrage zur Auszahlung der Tarifmittel 2025
Wir erhalten zahlreiche Hinweise, dass die Umsetzung der Tarifmittelanpassungen 2024/2025 in Bezirken und Senatsverwaltungen sehr unterschiedlich und oft intransparent verläuft. Damit wir diese Erfahrungen fundiert bewerten und Ihre Interessen wirksam gegenüber Politik und Verwaltung vertreten können, sind Ihre konkreten Rückmeldungen entscheidend. Dafür bitten wir Sie um Ihre Beispiele in einer Online-Umfrage. Im Fokus der Umfrage stehen bestehende Problemfälle – sie haben jedoch auch die Möglichkeit über gelungene Verfahren und gelöste Problemfälle zu berichten.
Hier geht es zum Fragebogen: Tarifmittelvorsorge 2025
Für Rückfragen steht Ihnen gerne Chris Baumann und das Team der Geschäftsstelle Bezirke zur Verfügung:
Mehr Informationen zur Teilnahme finden Sie im Anhang.
Mit besten Grüßen,
i.A. Sofia Höhn
Referentin Fördermittel und Zuwendungen
Tel. : 030 86 001-120
mobil : 0173 - 7143987
pdf 6 Dialogforum Vereinfachungen im Zuwendungsrecht Dr Kai Weigelt, SenASGIVA (1.48 MB)