Anpassung der QPR nach § 115a Abs. 4 und 5 SGB XI
Das Bundesgesundheitsministerium hat am 06.10.2016 die nach § 115a Abs. 4 und 5 SGB XI angepassten QPR mit Auflagen genehmigt. Die entsprechend geänderten Richtlinien (QPR mit sechs Anlagen) sind zusammengefasst zu einer Datei mit pdf-Registern nebenstehend als Download hinterlegt. Die Regelungen der QPR, die sich auf die Anpassung nach § 115a Abs. 4 SGB XI beziehen (insbesondere Regelungen zur Abrechnungsprüfung), treten zum 15. Oktober 2016 in Kraft. Die darüber hinausgehenden Regelungen gelten ab dem 01.01.2017.
Die Änderung der QPR betreffen insbesondere die Anpassung an den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, die angepassten Pflege-Transparenzvereinbarungen sowie die Einführung der Abrechnungsprüfungen ambulant. Die erste Sichtung zeigt keine wesentlichen grundlegenden Änderungen aus den Auflagen gegenüber dem Entwurf (vgl. nebenstehend verlinkte Artikel). Insbesondere im Rahmen der Abrechnungsprüfung wurden einige Fragen nur umformuliert und die Reihenfolge der Fragen wurde getauscht, z. B. 14.1.3 mit 14.1.4 etc. Die Grundstruktur dürfte aber gleich geblieben sein.
Besonders hinzuweisen ist, dass der Teil des PSG II, der sich auf die verpflichtende Abrechnungsprüfung bezieht, bereits zum 01.01.2016 in Kraft trat. Generell finden die Abrechnungsprüfungen im Rahmen der regulären Qualitätsprüfungen statt, so dass dies vermutlich für in diesem Jahr noch nicht geprüft Pflegedienste relevant sein könnte.
Der nebenstehende Download setzt sich zusammen aus (neue Struktur der Richtlinien):
1) Qualitätsprüfungs- Richtlinien Teil 1 - Ambulante Pflege
- Anlage 1 zu Teil 1: Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach den § 114 ff SGB XI in der ambulanten Pflege
- Anlage 2 zu Teil 1 : Prüfanleitung zum Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach den § 114 ff SGB XI in der ambulanten Pflege
- Anlage 3 zu Teil 1: Struktur und Inhalte des Prüfberichts für die ambulante Pflege
2) Qualitätsprüfungs- Richtlinien Teil 2 - Stationäre Pflege
- Anlage 1 zu Teil 2: Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach den § 114 ff SGB XI in der stationären Pflege
- Anlage 2 zu Teil 2 : Prüfanleitung zum Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach den § 114 ff SGB XI in der stationären Pflege
- Anlage 3 zu Teil 2: Struktur und Inhalte des Prüfberichts für die stationäre Pflege
|
|
Verknüpfte Artikel:
QPR - Qualitätsprüfungs-Richtlinien Entwurf GKV SV und Stellungnahme der BAGFW zur Anpassung der QPR
Downloads:
pdf
16 1004 QPR genehmigt mit allen Anlagen amb stat
(1.10 MB)
Downloads für Mitglieder:
|