Als Download hinterlegt ist die Empfehlung des Deutschen Vereins zur angemessenen Einordnung der Pflegeberufe in den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) - Niveau 5:
In seiner Empfehlung spricht sich der Deutsche Verein dafür aus, Zuordnungen in den Qualifikationsrahmen verstärkt an Kompetenzen auszurichten. Er fordert die Bund-Länder-Koordinierungsstelle (BLKS), den Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen (AK DQR), die Kultusministerkonferenz (KMK) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) darin auf, bei der Einordnung der Pflegeberufe in den DQR die Einwände aus Fachöffentlichkeit und Politik zu berücksichtigen.
In seiner Empfehlung belegt der Deutsche Verein, dass eine kompetenzorientierte Betrachtung der Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann die Zuordnung dieser Berufe mindestens zu DQR-Kompetenzniveau 5 ergibt. Damit würde die deutsche Regelung sich zudem wieder stärker an den „europäischen“ Regelungen orientieren.
Darüber hinaus erfordert die gesetzliche Neuregelung der Pflegeberufe in Deutschland durch das Pflegeberufegesetz eine Überprüfung der Zuordnungen. Der Deutsche Verein appelliert hierbei insbesondere an die Bundesländer, die Zuordnung der Pflegeausbildung im DQR unter diesem Aspekt bald überprüfen zu lassen, um zu einer sachgerechten Verortung der Pflegeberufe im DQR zu gelangen.
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Verknüpfte Artikel:
PflBG/PflAPrV - Stellungnahme des Paritätischen zum Referentenentwurf Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – PflAPrV)
PflBRefG: Anhörung im Bundestag zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz - PflBRefG) am 30.05.2016 und Pressemeldung des Paritätischen
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PS Merkblatt Stand Juni 2017
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