Ab 1. Oktober 2016 haben Patientinnen und Patienten Anspruch auf einen Medikationsplan, wenn sie mindestens drei verordnete Medikamente gleichzeitig einnehmen bzw. anwenden. Die Einführung eines bundeseinheitlichen, standardisierten Medikationsplans ist Inhalt des E-Health-Gesetzes, das im Dezember 2015 vom Bundestag verabschiedet wurde. Der Medikationsplan soll künftig helfen, unerwünschte Arzneimittelwirkungen und Medikationsfehler zu vermeiden. Medikationsfehler können an verschiedenen Stellen des Medikationsprozesses auftreten. Am häufigsten sind Fehler in der Verordnung - wie z.B. doppelte Verschreibungen, fehlende Dosisanpassungen oder das Übersehen von Gegenanzeigen und Wechselwirkungen. Das Risiko für Patient/innen ist besonders hoch, wenn mehrere Ärzt/innen Medikamente verordnen. Statistiken weisen aus, dass jeder Dritte über 65 Jahre im Durchschnitt neun Medikamente einnimmt und viele Fehler bei der Einnahme der Arzneimittel gemacht werden. Insbesondere älteren Menschen hilft der Medikationsplan.
In der Regel soll der Medikationsplan vom behandelnden Hausarzt ausgestellt und regelmäßig aktualisiert werden. Dies kann jedoch auch durch einen behandelnden Facharzt erfolgen. Auch Krankenhäuser und Apotheken können den Medikationsplan aktualisieren. Der Plan soll sämtliche verschreibungspflichtigen sowie frei verkäuflichen Arzneimittel enthalten, die der Patient oder die Patientin aktuell einnimmt. Dazu werden Wirkstoff, Dosierung und Einnahmegrund sowie sonstige Hinweise zur Medikamenteneinnahme bzw. -anwendung aufgeführt.
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