Zum 24.03.2016 ist die vom Gemeinsamen Bundesausschuss geänderte Hilfsmittel-Richtlinie: Verordnung im Rahmen des Entlassmanagements in Kraft getreten. Im Zuge des Entlassmanagements kann nun auch das Krankenhaus (die Krankenhausärztin oder der Krankenhausarzt) wie eine Vertragsärztin oder ein Vertragsarzt Hilfsmittel für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen nach der Entlassung verordnen. Weitere Informationen unter: https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/2441/
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