Das Präsidium des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. hat die nebenstehende „Empfehlungen zur Qualität von niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangeboten gemäß § 45b Abs. 4 SGB XI“ im Juli verabschiedet.
Nachrichtlich im Kontext ist nebenstehend für Mitgliedsorganisationen eine Einschätzung des Paritätischen Gesamtverbands zur Praxis der Pflegekassen in Bezug den Zeitpunkt der Antragsstellung auf niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45 b Abs. 1 und 1a SGB XI hinterlegt.
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Verknüpfte Artikel: Information zur Umsetzung niedrigschwelliger Betreuungs- und Entlastungsleistungen gem. § 45 SGB XI Downloads: pdf Anschreiben DV 03 15 für Versand (45 KB) Downloads für Mitglieder: pdf 2015.06. Rechtliche Prüfung 45b Abs 1 und 1a SGB XI Zeitpunkt der Antragstellung (33 KB) |