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Information zur Umsetzung niedrigschwelliger Betreuungs- und Entlastungsleistungen gem. § 45 SGB XI

Für Mitgliedsorganisationen ist als Download ein Informationsschreiben der Senatsverwaltung zur Umsetzung niedrigschwelliger Betreuungs- und Entlastungsleistungen gem. § 45 SGB XI hinterlegt. Diese Informationen dient der Beratungsarbeit und ist ausdrücklich nur intern zu verwenden und ergänzt die zahlreichen Diskussionen in der Fachgruppe Ältere Menschen und im Landesseniorenbeirat.

Hintergrund: Die Diskussion zu den mit dem PSG I seit 01.01.2015 teilweise erweiterten Entlastungs- und Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI wird bundesweit und z.T. widersprüchlich geführt.  Die Änderungen im Bereich der §§ 45 b und 45c SGB XI werden aus unserer Sicht derzeit in Berlin noch hinreichend mit der gültigen Pflegebetreuungsverordnung (PBetreuVO) abgedeckt. Nach Information der Senatsverwaltung ist die Novellierung der PBetreuVO bis spätestens Ende 2015 geplant. Bis zum Inkrafttreten einer novellierten PBetreuVO sind nebenstehend Übergangsregelungen ersichtlich, die u.a. bereits anerkannte Betreuungsangebote erwartungsgemäß weiterhin anerkennen oder die Ausweitung von bereits anerkannten Angeboten auf den neuen Personenkreis der somatisch Pflegebedürftigen beschreiben. Ein Zurückstellen von neuen ausschließlichen häuslichen Entlastungsangeboten z.B. im Sinne von hauswirtschaftlichen Dienstleistungsangeboten ist mit Blick auf aus fachlicher Sicht durchaus notwendigen Qualitätsdiskussion nachvollziehbar und wichtig.

verknüpfte Artikel:

 PSG I - Entwurf Empfehlungen des GKV-SV zur Umsetzung § 45c SGB XI (niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote, ehrenamtliche Strukturen, Selbsthilfe, Modellvorhaben)

 

Downloads:

 

 

Downloads für Mitglieder:

  pdf  15-0310_Informationsschreiben Senatsverwaltung für Gesundheit

 

 

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