Das Urteil der BSG Verhandlung vom 16.05.2013, B 3 P 2/12 R Berücksichtigung von Risiko- und Wagniszuschlägen, Eigenkapitalzinsen und Personalkosten in der Pflegevergütung ist veröffentlich und steht Mitgliedsorganisationen als Download zur Verfügung. Darüber hinaus ist nachrichtlich erneut die seinerzeitige Zusammenfassung des Paritätischen Gesamtverbandes hinterlegt (s. auch verlinkten Artikel). |
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