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Hinterlegt wurde ein Informationsschreiben der SenWPG mit ersten Hinweisen für die Träger des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung zur zukünftigen Finanzierung des Pflegestudiums nach dem Pflegestudiumstärkungsgesetz.

Die konkrete Ausgestaltung der Finanzierung ab 2024 sowie Übergangsregelungen für bereits im Studium befindliche Auszubildende sind derzeit noch in Planung.

„Die Bundesregierung hat den Entwurf des Pflegestudiumstärkungsgesetzes (PflStudStG) in Bundestag und Bundesrat eingebracht, um das Pflegeberufegesetz zu ändern und die hochschulische Pflegeausbildung neu zu gestalten. Es ist nach den Ergebnissen der Beratung im Fachausschuss des Bundestages derzeit davon auszugehen, dass das Gesetz noch in diesem Jahr beschlossen und verkündet wird. Ziel der geplanten Reform ist es, die hochschulische Pflegeausbildung zu stärken, indem alle Studierenden für die gesamte Dauer des Studiums eine angemessene Ausbildungsvergütung erhalten. Die Einrichtung, wo die Praxiseinsätze stattfinden {zukünftig als „Träger des praktischen Teils der hochschulischen Ausbildung" bezeichnet}, wird für zukünftige Studierende ein sogenanntes Ausbildungsbudget pro Person erhalten. Beides wird über den bestehenden Ausgleichsfonds der fachschulischen Pflegefachkraftausbildung finanziert.“

 

 

Verknüpfte Artikel:

 

PflStudStG - Gesetzentwurf Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) vom 23.08.2023 und Stellungnahme BAGFW (Ergänzt am 27.09.2023).


Downloads für Mitglieder:

  pdf Informationsschreiben zur Finanzierung des TphA nach dem PflStudStG (724 KB)

 

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