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Bundestag - Antwort der Bundesregierung auf "Wirtschaftlichkeit von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen" vom 16.08.23

 

Heute im Bundestag vom 23.08.23 informiert über „Regierung kritisiert fehlende Mittel der Länder für Pflege“:

Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung sieht derzeit keine Schließungswelle im Bericht der Alten- und Langzeitpflege, wenngleich eine „etwas höhere Zahl an Insolvenzen“ im Vergleich zu früheren Zeiträumen zu verzeichnen sei, schreibt sie in ihrer Antwort (20/8036) auf eine Kleine Anfrage (20/7837) der CDU/CSU-Fraktion.

Unter Berufung auf die Datenbank des Unternehmens pflegemarkt.com heißt es in der Antwort weiter, dass im ersten Quartal 2023 insgesamt 105 neue Pflegedienststandorte eröffnet und 97 geschlossen worden seien. Im stationären Bereich seien 25 neue vollstationäre Pflegeeinrichtungen eröffnet und zwölf geschlossen worden. „Darüber hinaus ist zu bedenken, dass viele Träger neue Wohnformen aufbauen, die das Ziel verfolgen, Angebote klassischer Pflegeheime zu substituieren“, erklärt die Bundesregierung.

Gegenüber den Pflegekassen habe das Bundesgesundheitsministerium (BMG) deutlich gemacht, dass die Pflegekassen für die Sicherstellung der Versorgung ihrer Versicherten verantwortlich seien und entsprechende Entwicklungen hinsichtlich des Angebots an professioneller Pflege beobachten müssten. Minister Lauterbach habe in einem Schreiben am 13. Juni 2023 an den Spitzenverband Bund der Pflegekassen (GKV-SV) deutlich gemacht, dass die Pflegekassen gesetzlich verpflichtet seien, „entsprechende Versorgungsverträge und Vergütungsvereinbarungen mit Pflegeeinrichtungen abzuschließen, damit die Versicherten die ihnen zustehenden Leistungen der Pflegeversicherung auch tatsächlich in Anspruch nehmen können“.

Daneben sieht die Bundesregierung die Länder in der Pflicht. Eine für das Berichtsjahr 2021 vom BMG in Auftrag gegebene Studie mache deutlich, „dass die Länder ihrem Auftrag insgesamt weiterhin nur sehr unzureichend nachkommen“, was die Übernahme von Investitionskosten angeht. Diese sollten eigentlich Mittel dafür nutzen, die mit Einführung der Pflegeversicherung bei der Sozialhilfe eingespart wurden. Den Ländern obliege „gemäß § 9 SGB XI die Verantwortung für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur“, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage.

Darüberhinaus verweist die Bundesregierung unter anderem auf steuerfinanzierte Hilfen für die Pflege im Zuge der Corona-Pandemie und zur Hilfe angesichts hoher Energiepreise. Tariflöhne dürften von den Pflegekassen nicht als unwirtschaftlich disqualifiziert werden, vielmehr müssten diese Vergütungsvereinbarungen abschließen, die lohnbedingte Kostensteigerungen berücksichtigen.

 

s. nebenstehende Antwort der Bundesregierung zur Anfrage „Wirtschaftlichkeit von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen“

 

Verknüpfte Artikel:

BAGFW-Ergebnisse der Umfrage zur Auslastung von voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen in den Jahren 2022 und 2023


Downloads für Mitglieder:

  pdf 23 0816 BT Wirtschaftlichkeit von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen 2008036 (399 KB)

 

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