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PSG II - Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege

Am 12. Mai wurden die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege vorgelegt, die gemeinsam von Vertretern des Bundes, der Länder und der Kommunalen Spitzenverbände erarbeitet wurden. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärte: "Gute Pflege findet zu allererst vor Ort, in den Kommunen statt. In den Kommunen werden die Weichen dafür gestellt, dass pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können. Wichtig ist dafür, dass Pflegekassen und kommunale Hilfs- und Betreuungsangebote gut zusammenarbeiten, damit Pflegebedürftigen auch die Hilfe zukommt, die im Einzelfall benötigt wird. Die vereinbarten Maßnahmen ermöglichen es allen Beteiligten, Pflegebedürftige und ihre Familien vor Ort noch besser zu unterstützen. Das ist ein weiterer wichtiger Baustein für die Stärkung der Pflege." (vgl. nebenstehende BMG Pressemitteilung).

Im Zentrum des Papiers stehen (s. nebenstehenden Download)

  • eine Stärkung der kommunalen Steuerungs- und Planungskompetenz für die regionale Pflegestruktur
  • eine verantwortliche Einbindung der Kommunen in die Strukturen der Pflege und
  • eine Entwicklung der Sozialräume, dass pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld verbleiben können.

Mit Blick auf die Berliner Situation dürften unter anderem die ausgewählte nachfolgenden Lösungsansätze interessant sein:

  • „Erprobung neuer Beratungsstrukturen“ im Kontext der landesseitigen Berliner Pflegestützpunkte (ehemals Koordinierungsstellen Rund ums Alter), z.B. mit Blick auf die ausdrücklich in Ziffer 3.1 erwähnte „Verknüpfung von Case- und Care-Management“ oder die vom Bund in Auftrag zu gebende Studie zur Aufgabenerfüllung in Pflegestützpunkten“ Inhalt der Studie ist insbesondere die Aufgabenerfüllung in Bezug auf Koordinierung und Vernetzung.“ Wichtig erscheint ebenfalls, dass „Bund und Länder tragen im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht dazu bei, dass die Pflegestützpunkte ihre in § 92c Absatz 2 Nr. 2 und 3 SGB XI festgelegte Vernetzungsaufgabe auch tatsächlich wahrnehmen.“ Auch das herausfordernde Thema Beratung nach § 7a SGB XI thematisiert das Papier: „Das gesetzlich vorgegebene Aufgabenspektrum der Pflegestützpunkte wird um die Erbringung der Beratung nach § 7a SGB XI ergänzt.“
  • „Ermöglichung sektoren- und bereichsübergreifender Gremien“ auch im Sinne des aktuellen Diskussionspapiers 80plus (vgl. Diskussionspapier "80+ Gesundheitliche und pflegerische Versorgung hochaltriger Menschen" )
  • „Kontinuierliches Monitoring“ mit Blick auf die fortzuführenden Diskussion (vgl. u.a. Veranstaltung "Daten für Taten" - Handlungsorientierter Sozialstrukturatlas 2013  oder Handlungsorientierter Sozialstrukturatlas 2013 und GSI/Open Data Portal )
  • Hinsichtlich der unter Ziffer 4. „Empfohlene Maßnahmen zum Thema altersgerechtes Wohnen“ kann auf eine sehr aktuelle Diskussion in Berlin verwiesen werden:

Abzuwarten bleibt, welche der Möglichkeiten und Regelungen sich in der Pflegereform (PSG II) wiederfinden werden. Sicher ist, dass der Koalitionsvertrag hierfür den notwendigen Rahmen bestimmt (vgl. nebenstehenden Artikel und seinerzeitige Präsentation in den Fachgruppen). (ZO)

Nachrichtlich: Pressemitteilung vom 12.05.2015 „Deutscher Städtetag zu Ergebnissen der Bund-Länder-AG“

Pflegebedürftige Menschen besser versorgen – Rolle der Kommunen in der Pflege stärken

Der Deutsche Städtetag bewertet die heute vorgestellten Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen bei der Pflege als insgesamt positiv, um pflegebedürftige Menschen in ihrer gewohnten Umgebung besser zu versorgen. Allerdings hätten sich die Kommunen stärkere Steuerungsmöglichkeiten gewünscht.

Die Bundesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, die Rolle der Kommunen bei der Pflege zu stärken, um eine bessere Versorgung der Menschen in ihrem Sozialraum zu erreichen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, an der die kommunalen Spitzenverbände beteiligt waren, hat seit September 2014 konkrete Vorschläge erarbeitet.

Umfassende Beratung der Menschen ermöglichen

"Die Städte wollen beispielsweise eine umfassende Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen ermöglichen. Das empfohlene Modellprojekt zur Erprobung neuer Beratungsstrukturen ist dafür gut geeignet. Ziel ist es, den von Pflegebedürftigkeit betroffenen Menschen und ihren Angehörigen eine umfassende Beratung aus einer Hand zu ermöglichen, um den Betroffenen unnötige Wege und langwieriges Suchen nach dem richtigen Ansprechpartner zu ersparen", sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus.

Unter der Voraussetzung, dass die Bundesländer sich am Modellprojekt beteiligen, wird einer begrenzten Anzahl an Kommunen die Möglichkeit eröffnet, die bisherigen separaten Beratungsangebote der Pflegeberatung durch die Pflegekassen mit den kommunalen Beratungsangeboten und kommunalen Leistungen im Rahmen der Seniorenberatung, der Hilfe zur Pflege, der Eingliederungshilfe, dem öffentlichen Gesundheitsdienst und den Beratungsangeboten zur Wohnraumanpassung zu verzahnen.

Die Verzahnung der kommunalen Leistungen mit der Sozialversicherung soll im Rahmen von Verträgen ausgehandelt werden. So könnten die Modellkommunen dann mit den Pflegekassen und Krankenkassen vor Ort Kooperationsverträge über die konkrete Umsetzung vor Ort abschließen. Ziel soll es sein, mit der Sicherstellung bestimmter Aufgaben in alleiniger Verantwortung oder in kommunaler Federführung zum Beispiel die Pflegeberatung, die Beratung in der eigenen Häuslichkeit in Verbindung mit präventiven Hausbesuchen, Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen sicherzustellen. Sowohl der Umfang als auch die Finanzierung durch die Pflegekassen wären Gegenstand der Vereinbarung.

Pflege findet vor Ort statt

Bei Fragen zur Planung und Steuerung einer guten pflegerischen Versorgungsstruktur bleiben die Ergebnisse allerdings hinter den Erwartungen und Hoffnungen der Städte zurück. Der Deutsche Städtetag setzt sich seit Langem dafür ein, die Kompetenzen der Kommunen bei der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen zu stärken.

"Ziel muss es perspektivisch sein, ganze Quartiere so auszugestalten, dass die notwendige Unterstützung gewährleistet wird, die der einzelne Mensch benötigt, um so lange wie möglich im eigenen Zuhause ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Hierfür bedarf es neben der Pflege im eigentlichen Sinne auch weiterer Angebote der Wohnraumversorgung, aufsuchender Gesundheitsdienste und weiterer lokaler Angebote, die auch das ehrenamtliche Engagement umfassen. Um diese jeweils sehr bruchstückhaften Angebote der verschiedenen Sicherungssysteme zusammenzuführen und aufeinander abzustimmen, braucht es eine gesetzliche Verankerung eines kommunalen Planungsauftrages sowie Instrumente, die Planung auch umzusetzen", so Articus. Die Versorgungsstrukturen der Pflege sind durch die Kommunen nach der derzeitigen Rechtslage kaum zu beeinflussen, obwohl die Kommunen schon wegen ihrer Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern besonders geeignet wären, über kommunale Planung und Steuerung einer guten pflegerischen Versorgungsstruktur den Weg zu bereiten, der im Sinne der Gesellschaft vor Ort ist.

Empfehlungen zügig umsetzen

Die Empfehlungen der Bund-Länder-AG sollten nun zügig umgesetzt werden, um im Interesse der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen zu konkreten Verbesserungen zu führen. Der Deutsche Städtetag mahnt in diesem Zusammenhang erneut auch den weiteren Reformbedarf bei der Pflegeversicherung an. Der lange angekündigte neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, durch den auch Menschen mit Demenzerkrankungen endlich als pflegebedürftig anerkannt werden, muss ebenfalls noch in dieser Legislaturperiode eingeführt werden, forderte Articus abschließend.

Quelle: http://www.staedtetag.de/presse/mitteilungen/073467/index.html

Weitere Informationen unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/am-pflege-ag

 

Verknüpfte Artikel:

Koalitionsvertrag: Hinweise zur geplanten Bund-Länder-AG Pflege des Deutschen Vereins

Koalitionsvertrag der CDU/CSU und SPD „Deutschlands Zukunft gestalten“

Downloads:

pdf 15-0512 BL-AG-Pflege-Gesamtpapier (219 KB)

pdf 2015-0512__PM_Pflege_Kommunen (80 KB)

Downloads für Mitglieder:

 

 

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