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Berlin - Antrag gesondert berechenbare Investitionsaufwendungen nach § 82 Abs. 3 und 4 SGB XI (Stand 2/2022)

 

Merkblatt und Antrag zur Zustimmung zur gesonderten Berechnung betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen (§ 82 Abs. 3 SGB XI) und zum Abschluss einer Vereinbarung zur Übernahme  gesondert berechenbarer betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen nach § 82 Abs. 4 SGB XI (gem. § 76a Abs. 2 SGB XII an den Träger der Sozialhilfe) ist mit Stand 2022/23 hinterlegt.     

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pdf InvestBerlin Merkblatt GesBerechnung Voll Kupf Tapf Stand 2022 02 (285 KB)

spreadsheet InvestBerlin Antragsformular vollst Langzeitpflege Stand 2022 02 (55 KB)

 

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