Ergänzung vom 18.03.2024: Der Medizinische Dienst Berlin-Brandenburg informierte per Mail, dass er ab dem 2. April 2024 das QPR-Portal zur Einstellung der Prüfberichte in Betrieb nehmen wird: "Auf diesem QPR-Portal können Sie sich registrieren und Ihre Qualitäts-Prüfberichte abholen. Diese stehen für Sie 90 Tage im Portal bereit. Sobald der Prüfbericht von Ihnen heruntergeladen wurde, wird dieser nach 24 Stunden im Portal gelöscht." Weitere Informationen finden sich im hinterlegten Flyer des MD.
Nachdem zum 01.03.2023 mit dem QPR-Portal begonnen wurde und zunächst der Prüfberichtversand über das QPR-Portal durch den Prüfdienst der PKV erfolgte, wurden wir informiert, dass auch die Medizinischen Dienste sukzessive mit dem Versand über das QPR-Portal beginnen. Der Medizinische Dienst Bund meldete dazu, dass mehrere Medizinische Dienste (Bayern, Berlin-Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Hessen, Nordrhein, Sachsen-Anhalt) bestätigten, im Laufe des Jahres 2024 mit der Nutzung des QPR-Portals zu starten. In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sei der Einsatz jedoch vorerst noch nicht vorgesehen. Allgemeine Informationen:
Einzelne Einrichtungen: In der „Schritt für Schritt Anleitung“ im Downloadbereich ist die Registrierung und der Verfahrensantrag für den Lieferweg per HTTPS (Download über die Website des QPR-Portals), welcher für einzelne Pflegeeinrichtung gedacht ist, beschrieben. Gebündelt: Falls Sie als Zentrales QM und /oder Pflegeeinrichtung, über die technischen Voraussetzungen für den Lieferweg SFTP (Download über einen SFTP-Client) verfügen und viele Prüfberichte erhalten, sollten Sie diesen Lieferweg verwenden. Eine Anleitung hierzu finden Sie im Hilfebereich des QPR-Portals (https://qpr-portal.itsg.de/#/faq). Zukünftig wird für diesen Lieferweg auch eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung [E2EE] angeboten.
Die Dokumente zu Abrechnungsprüfungen werden aufgrund der datenschutzrelevanten Inhalte (nicht anonymisierte personenbezogen Daten in den Nachweisdokumenten zum Beispiel in Leistungsnachweisen oder Handzeichenlisten) vorerst nicht über das QPR-Portal an die Pflegekassen versendet. Hierzu stehen die Betreiber noch mit den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder im Austausch. Informationen zur Aktualisierung der Dateibenennung: Diese Information ist besonders für Empfänger, die viele Prüfberichte über den Lieferweg SFTP erhalten und diese intern weiterleiten, relevant. In den Vorbesprechungen zum QPR-Portal und der Abfrage von Anforderungen, wurde durch die Bundesverbände der Wunsch nach einer geänderten Dateibenennung für die Prüfberichtsdokumente geäußert. Im Dateinamen sollten neben der Auftragsnummer und dem Institutionskennzeichen weitere Informationen wie zum Beispiel Prüfungsart, Bundesland oder Federführer enthalten sein. Das Schema zur neuen Dateibenennung finden Sie im Anhang dieser E-Mail als Excel-Tabelle. Weitere Informationen zum QPR-Portal selbst, dem Registrierungsprozess und dem Abruf der Prüfberichtsdokumente finden Sie im Hilfebereich des QPR-Portals (https://qpr-portal.itsg.de/#/faq).
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§ 114 ff SGB XI - QPR-Portal für Versand der Prüfberichtsdokumente: Sachstand und Registrierung (30.11.2023, ergänzt am 18.03.2024)
- Kategorie: P3 Qualitätsentwicklung
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