Der Beschluss zur Änderung der HKP-RL vom 21.07.2022 ist nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 13.10.2022 in Kraft getreten.
Den Beschlusstext, die Tragenden Gründe, und weitere Dokumente sowie den Link zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger finden Sie unter nachfolgendem Link: Zudem finden Sie auf der Website des G-BA auch die aktualisierte Häusliche Krankenpflege-Richtlinie - Gemeinsamer Bundesausschuss (Stand: 13.10.2022). Die Richtlinie regelt die Verordnung häuslicher Krankenpflege, deren Dauer und deren Genehmigung durch die Krankenkassen sowie die Zusammenarbeit der Verordnerinnen und Verordner mit den durchführenden ambulanten Pflegediensten und Krankenhäusern. Bestandteil der Richtlinie ist ein Verzeichnis verordnungsfähiger Maßnahmen und ein Sachverzeichnis.
In der Anlage zur Häusliche Krankenpflege-Richtlinie nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nr. 6 und Absatz 7 SGB V sind die Leistungen, bei denen künftig eine Verordnung durch entsprechend qualifizierte Pflegefachkräfte möglich sein soll, entsprechend gekennzeichnet (s. letzte Spalte: Festlegung von Häufigkeit und Dauer durch Pflegefachkraft möglich? ja/nein).
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