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G-BA beschluss-Änderung HKP-Richtlinie: über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege

Der Beschluss zur Änderung der HKP-RL vom 21.07.2022 ist nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 13.10.2022 in Kraft getreten.

Den Beschlusstext, die Tragenden Gründe, und weitere Dokumente sowie den Link zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger finden Sie unter nachfolgendem Link:
https://www.g-ba.de/richtlinien/11/
 

Zudem finden Sie auf der Website des G-BA auch die aktualisierte Häusliche Krankenpflege-Richtlinie - Gemeinsamer Bundesausschuss (Stand: 13.10.2022).

Die Richtlinie regelt die Verordnung häuslicher Krankenpflege, deren Dauer und deren Genehmigung durch die Krankenkassen sowie die Zusammenarbeit der Verordnerinnen und Verordner mit den durchführenden ambulanten Pflegediensten und Krankenhäusern. Bestandteil der Richtlinie ist ein Verzeichnis verordnungsfähiger Maßnahmen und ein Sachverzeichnis.

In der Anlage zur Häusliche Krankenpflege-Richtlinie nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nr. 6 und Absatz 7 SGB V sind die Leistungen, bei denen künftig eine Verordnung durch entsprechend qualifizierte Pflegefachkräfte möglich sein soll, entsprechend gekennzeichnet (s. letzte Spalte: Festlegung von Häufigkeit und Dauer durch Pflegefachkraft möglich? ja/nein).
 
Damit die Neuregelungen zur Blankoverordnung umgesetzt werden können:

  • muss im Bundesmantelvertrag der Ärzte zwischen der KBV und dem GKV das Vordruckmuster  für eine Verordnung nach § 37 Absatz 8 SGB V gestaltet werden.  Es war ursprünglich vorgesehen, dafür das Muster 12b zu verwenden. Dies wurde nun verworfen und es wird gerade ein eigenes Verordnungsmuster entwickelt.
  • sind in den Rahmenempfehlungen gem. § 132a  SGB V lt. Abs. 1, Nr. 7  „Anforderungen an die Eignung der Pflegefachkräfte, die Leistungen im Rahmen einer Versorgung nach § 37 Absatz 8 erbringen, sowie Maßnahmen zur Gewährleistung der Wirtschaftlichkeit der im Rahmen einer Versorgung nach § 37 Absatz 8 erbrachten Leistungen“ zu regeln. Dazu haben wir inzwischen mit den Kassen die Verhandlungen aufgenommen bzw. es ist eine erste Verständigung erfolgt. Aktuell liegt aber noch kein Entwurfstext vor, den wir an Sie umverteilen könnten.

 

 

 

 

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Downloads für Mitglieder:

pdf 2022 1013 HKP RL 2022 07 21 iK (494 KB)

 

 

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