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§ 113 SGB XI - Bundesgesundheitsministerium (BMG) veröffentlicht Schulungsmaterial zur Ergebniserfassung

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat auf seiner Homepage das Schulungsmaterial zur Ergebniserfassung veröffentlicht.

Bitte öffnen Sie folgenden Link.

Ab dem 1. Oktober 2019 sind alle vollstationären Pflegeheime verpflichtet, regelmäßig Versorgungsergebnisse mithilfe von insgesamt zehn Qualitätsindikatoren zu erfassen und an die Datenauswertungsstelle zu übermitteln. Die Schulungsunterlagen dienen der Unterstützung der Pflegeeinrichtungen bei der Vorbereitung dieser Datenerfassungen. Für die Durchführung der Ergebniserfassung ist eine Schulung unbedingt erforderlich. Das Lesen des Schulungsmaterials ersetzt nicht die Teilnahme an einer Schulung.

Ergänzende Materialien sind auch über die Homepage des IPW verfügbar.

 

 

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