Nach § 150c Abs. 4 Satz 4 SGB XI haben die Pflegeeinrichtungen den Pflegekassen nach dem 30. April 2023 bis spätestens zum 30. Juni 2023 die tatsächliche Auszahlungssumme der Sonderleistungen für Koordinierungsaufgaben sowie die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger anzuzeigen.
Das entsprechend anzuwendende Formular ist auf der Website des vdek (https://www.vdek.com/vertragspartner/Pflegeversicherung/sonderleistungen-foerderbetraege-infektionsschutz.html) des AOK-BV und des GKV-SV veröffentlicht und im Downloadbereich hinterlegt.
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Downloads für Mitglieder: spreadsheet 2023 03 27 Musterformular § 150c SGB XI Mitteilung Auszahlungssumme (23 KB) |