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Elfte Stellungnahme des Expertenrats zu COVID-19 vom 08.06.2022

In der 11. Stellungnahme des Expert:innenrates der Bundesregierung zu COVID-19 wird geschildert, dass sich die Ausgangslage für den Umgang mit der COVID-19-Pandemie im Vergleich zu den beiden Vorjahren verändert habe. Dies sei bedingt durch den hohen Immunisierungsgrad der Bevölkerung und das derzeitige Auftreten von Virusvarianten mit verringerter Krankheitsschwere. Dadurch ergebe sich, in Abhängigkeit vom weiteren Verlauf der Pandemie und möglicher Szenarien, ein Strategiewechsel von den bisherigen Ansätzen der Eindämmung (Containment) zu Ansätzen des Schutzes vulnerabler Gruppen (Protektion) und der Abmilderung schwerer Erkrankungen (Mitigierung). Die Evolution von SARS-CoV-2 sei derzeit nicht verlässlich vorhersagbar. Momentan werde jedoch das Auftreten neuer Varianten, wie z. B. BA.4/5 oder BA.2.12.1 in den USA, beobachtet.

Die spezifischen Ziele des Expert:innenrats für den weiteren Verlauf der Pandemie und zukünftiger schwerer epidemischer und endemischer Verläufe sind:

  1. Vermeidung schwerer Krankheitsfälle und Todesfälle durch adäquaten und ausgewogenen Schutz, insbesondere vulnerabler Personengruppen (hier vor allem der älteren Bevölkerung und vorerkrankter Patient:innen)
  2. Vermeidung einer Überlastung des Gesundheitssystems, vor allem der Krankenhäuser, und damit verbundener Sekundärfolgen für die dauerhafte Versorgung aller Patient:innen
  3. Vermeidung der Überlastung der kritischen Infrastruktur (KRITIS) zu jedem Zeitpunkt
  4. Vermeidung gesundheitlicher Spätfolgen, insbesondere Long/ Post-COVID

Um diese Ziele erreichen zu können, benennt der Expert:innenrat fünf zentrale Kernbereiche, die es künftig auszubauen gilt: (1) Datenerhebung und digitales Echtzeitlagebild, (2) Datenanalyse und Prognose, (3) Verhaltensmanagement und Kommunikation, (4) Prävention und (5) Maßnahmen. Näheres ist der angehängten Stellungnahme zu entnehmen.

Bundesgesundheitsminister Lauterbach plädiert vor dem Hintergrund der Stellungnahme für eine Verlängerung der im Infektionsschutzgesetz festgehaltenen Corona-Schutzmaßnahmen über den 23.09.2022 hinaus. Die Neufassung solle aber erst nach Vorliegen der Ende Juni erwarteten Evaluation der bisherigen Eindämmungsmaßnahmen durch unabhängige Sachverständige erfolgen.

 

 

Verknüpfte Artikel:

Sechste Stellungnahme des Expertenrats zu COVID-19 vom 13.02.2022


Downloads für Mitglieder:

  pdf 2022 06 08 11 Stellungnahme Expertinnenrat COVID 19 Bundesregierung (124 KB)

 

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