In der 11. Stellungnahme des Expert:innenrates der Bundesregierung zu COVID-19 wird geschildert, dass sich die Ausgangslage für den Umgang mit der COVID-19-Pandemie im Vergleich zu den beiden Vorjahren verändert habe. Dies sei bedingt durch den hohen Immunisierungsgrad der Bevölkerung und das derzeitige Auftreten von Virusvarianten mit verringerter Krankheitsschwere. Dadurch ergebe sich, in Abhängigkeit vom weiteren Verlauf der Pandemie und möglicher Szenarien, ein Strategiewechsel von den bisherigen Ansätzen der Eindämmung (Containment) zu Ansätzen des Schutzes vulnerabler Gruppen (Protektion) und der Abmilderung schwerer Erkrankungen (Mitigierung). Die Evolution von SARS-CoV-2 sei derzeit nicht verlässlich vorhersagbar. Momentan werde jedoch das Auftreten neuer Varianten, wie z. B. BA.4/5 oder BA.2.12.1 in den USA, beobachtet.
Um diese Ziele erreichen zu können, benennt der Expert:innenrat fünf zentrale Kernbereiche, die es künftig auszubauen gilt: (1) Datenerhebung und digitales Echtzeitlagebild, (2) Datenanalyse und Prognose, (3) Verhaltensmanagement und Kommunikation, (4) Prävention und (5) Maßnahmen. Näheres ist der angehängten Stellungnahme zu entnehmen. Bundesgesundheitsminister Lauterbach plädiert vor dem Hintergrund der Stellungnahme für eine Verlängerung der im Infektionsschutzgesetz festgehaltenen Corona-Schutzmaßnahmen über den 23.09.2022 hinaus. Die Neufassung solle aber erst nach Vorliegen der Ende Juni erwarteten Evaluation der bisherigen Eindämmungsmaßnahmen durch unabhängige Sachverständige erfolgen.
|
Tweet
Verknüpfte Artikel: Sechste Stellungnahme des Expertenrats zu COVID-19 vom 13.02.2022 Downloads für Mitglieder: pdf 2022 06 08 11 Stellungnahme Expertinnenrat COVID 19 Bundesregierung (124 KB) |