In § 150a SGB XI wird geregelt, dass Beschäftigte in der Altenpflege im Jahr 2020 eine einmalige Corona-Prämie in Höhe von bis zu 1000 Euro erhalten. Bundesländer und Arbeitgeber in der Pflege können den Bonus ergänzend bis zur Höhe der steuer- und sozialversicherungsabgabenfreien Summe von 1500 Euro aufstocken. Der überwiegende Teil der Bundesländer hat zwischenzeitlich signalisiert oder festgelegt, dass eine entsprechende Aufstockung durch das jeweilige Land erfolgt. Der GKV-SV hat einen ENTWURF für Festlegungen nach § 150a Abs. 7 SGB XI über die Finanzierung von Sonderleistungen während der Coronavirus SARS-CoV 2-Pandemie für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen (Prämien-Festlegungen) erstellt, zu denen die in der BAGFW zusammengeschlossenen Verbände kurzfristig die beigefügte Stellungnahme abgegeben haben. Aufgrund der Komplexität und der zu erwartenden Rückfragen im Verfahren gehen wir davon aus, dass analog zu den Festlegungen nach § 150 Abs. 3 SGB XI hier ebenso FAQs zu gestalten sein werden.
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