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BTV - "Selbstbestimmung und Qualität im Betreuungsrecht" - Erste Ergebnisse des interdisziplinären Diskussionsprozesses beim BMJV

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 12.8.2019 erste Ergebnisse des interdisziplinären Diskussionsprozesses "Selbstbestimmung und Qualität im Betreuungsrecht" veröffentlicht. Der Beitrag skizziert, in welchen wesentlichen Bereichen in den Beratungen der vier Facharbeitsgruppen und des Selbstvertreterworkshops ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf mehrheitlich bzw. in seltenen Fällen auch einvernehmlich befürwortet worden ist.


Hintergrund: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz führt seit Juni 2018 einen interdisziplinären und partizipativ angelegten umfangreichen Diskussionsprozess zur Reform des Betreuungsrechts unter dem Titel „Selbstbestimmung und Qualität im Betreuungsrecht“ durch. Grundlage des Diskussionsprozesses bilden die Regelungen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), insbesondere Artikel 12 Absatz 3 UN-BRK, die Ergebnisse der von 2015 bis 2017 durchgeführten Forschungsvorhaben zur „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ und „zur Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes in der betreuungsgerichtlichen Praxis“ sowie die Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode. Übergeordnete Ziele des Diskussionsprozesses sind die Stärkung von Selbstbestimmung und Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen im Vorfeld und innerhalb der rechtlichen Betreuung sowie die Verbesserung der Qualität rechtlicher Betreuung.

Weitere Informationen:

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2019/081219_Diskussionsprozess-erste-Ergebnisse_Betreuungsrecht.html

 

Verknüpfte Artikel:

 


Downloads für Mitglieder:

pdf 19 0812 BMJV Diskussionsprouess Betreuungsrecht erste Ergebniss (83 KB)

 

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