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Koalitionsfraktionen einig - Anpassung der Vergütung für rechtliche Betreuungen / Stärkung Betreuungsvereine

Die Koalitionsfraktionen haben sich auf eine Anpassung der Vergütung für rechtliche Betreuungen verständigt und wollen insbesondere Betreuungsvereine stärken. Damit planen die Koalitionspartner einen Gesetzentwurf zur Erhöhung der Vergütung in der rechtlichen Betreuung vorzulegen. Als Downloads sind nebenstehend die Pressemeldung der SPD (Erhöhung um 15 % gefordert) und der CDU hinterlegt.

Wichtig ist die Erkenntnis, dass ein „verschwinden“ der Betreuungsvereine die Haushalte der Länder zusätzlich belasten werden, da dann die Kosten der selbständigen Betreuer bzw. Betreuungsbehörden zunehmen werden.

Ferner steht als Download die erste Rückmeldung der BAGFW zum zweiten Zwischenbericht der ISG-Studie zur Qualität in der Rechtlichen Betreuung zur Verfügung. Der Bericht ist noch nicht veröffentlicht (Stand Januar 2017). Offen ist, inwieweit auch substantiiert gut begründete Forderungen einer Erhöhung auf „mindestens 52 Euro“ politisch überhaupt mit Blick auf die Grenzziehung „mindestens“ überschritten werden könnten.

Hintergrund zum Forschungsvorhaben zur Qualität in der rechtlichen Betreuung: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (ISG) in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Dagmar Brosey (TH Köln) mit der Durchführung eines Forschungsprojektes zur Qualität in der rechtlichen Betreuung beauftragt.

 

 

 

 

Verknüpfte Artikel:

Fachtagung "Selbstbestimmung und Vollmacht statt Ohnmacht" zur Situation und Perspektiven der Rechtlichen Betreuung in Berlin am 22.03.2017

Forschungsvorhaben „Qualität in der rechtlichen Betreuung"

Downloads:

pdf 17 0100 Zweiter Zwischenbericht der ISG Sudie zur Qual in der rechtl Betreuung (68 KB)

pdf 17 0100 SPD 15 Prozent mehr Vergütung für Berufsbetreuer SPD Bundestagsfraktion (36 KB)

pdf 17 0100 Betreuervergütung Einigung 18012017 (64 KB)

Downloads für Mitglieder:

 

 

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