Der Fachausschuss Betreuungsrecht, der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in NRW hatte bereits im September 2014 ein Grundlagenpapier zur „Stärkung und Sicherung der ehrenamtlichen rechtlichen Betreuung und der Vorsorge durch Vollmachten in NRW" verfasst. Ziel des Fachausschuss ist es, mit der Politik über die Bedeutung der gesetzlich vorgegebenen und wichtigen Aufgaben der Betreuungsvereine, die zur Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung und Vorsorgevollmacht beitragen, ins Gespräch zu kommen. Gleichzeitig soll der dringende Handlungsbedarf thematisiert werden, um den Bestand der Betreuungsvereine in NRW zu sichern. Insbesondere geht es darum, dass für alle Aufgaben der Betreuungsvereine eine Landesförderung bereitgestellt wird, die die Kosten für die Arbeit der Betreuungsvereine deckt.
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