Der Deutsche Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat am 20. März 2024 die Empfehlungen zur Umsetzung des § 71 SGB XII veröffentlicht. Ziel der Empfehlungen ist es, eine Orientierung für eine bedarfs- und bedürfnisgerechte Umsetzung der Altenhilfe zu bieten und die Bedeutung der (Weiter-)Entwicklung einer Altenhilfeinfrastruktur für die immer größer werdende Gruppe der älteren Menschen zu verdeutlichen. Die Empfehlungen konkretisieren die Altenhilfe nach § 71 SGB XII als Dreiklang im Sinne einer Infrastrukturverantwortung, eines Beratungsauftrages und von Leistungen im Einzelfall. Sie richten sich sowohl an die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Sozialhilfe, als auch an die Entscheider/innen und Planer/innen in den kreisangehörigen Gemeinden und Städten sowie an die Landesgesetzgeber. Angesichts der Herausforderungen einer älter werdenden Gesellschaft und um die Bedingungen guten Lebens für ältere Menschen zu gewährleisten, sieht der Deutsche Verein in der Gestaltung einer Infrastruktur für das gute Älterwerden eine der drängendsten Aufgaben in den Kommunen. Dies schließt Strukturen, Leistungen und Angebote für die Versorgung, Prävention und Teilhabe ein. Ziel muss es sein, die Selbstbestimmung älterer Menschen und deren Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen sowie ihre Selbsthilfe zu stärken. |
Verknüpfte Artikel: Berliner Altenhilfestrukturgesetz – Abgh Gutes-Leben-im-Alter-Gesetz: Stand und weiteres Vorgehen Downloads für Mitglieder: pdf DV 13 23 Empfehlungen zur Umsetzung §71 SGB XII (251 KB) |
Altenhilfestrukturgesetz - Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung des § 71 SGB XII und zur Rolle der Kommunen in der Altenhilfe
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