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Altenhilfestrukturgesetz - Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung des § 71 SGB XII und zur Rolle der Kommunen in der Altenhilfe


Der Deutsche Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat am 20. März 2024 die Empfehlungen zur Umsetzung des § 71 SGB XII veröffentlicht. Ziel der Empfehlungen ist es, eine Orientierung für eine bedarfs- und bedürfnisgerechte Umsetzung der Altenhilfe zu bieten und die Bedeutung der (Weiter-)Entwicklung einer Altenhilfeinfrastruktur für die immer größer werdende Gruppe der älteren Menschen zu verdeutlichen. Die Empfehlungen konkretisieren die Altenhilfe nach § 71 SGB XII als Dreiklang im Sinne einer Infrastrukturverantwortung, eines Beratungsauftrages und von Leistungen im Einzelfall. Sie richten sich sowohl an die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Sozialhilfe, als auch an die Entscheider/innen und Planer/innen in den kreisangehörigen Gemeinden und Städten sowie an die Landesgesetzgeber.

Angesichts der Herausforderungen einer älter werdenden Gesellschaft und um die Bedingungen guten Lebens für ältere Menschen zu gewährleisten, sieht der Deutsche Verein in der Gestaltung einer Infrastruktur für das gute Älterwerden eine der drängendsten Aufgaben in den Kommunen. Dies schließt Strukturen, Leistungen und Angebote für die Versorgung, Prävention und Teilhabe ein. Ziel muss es sein, die Selbstbestimmung älterer Menschen und deren Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen sowie ihre Selbsthilfe zu stärken.
Der § 71 des zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) verfolgt als einzige bundesweite Rechtsgrundlage diese Zielstellung und thematisiert unter dem Begriff „Altenhilfe“ explizit Strukturen, Leistungen und Angebote für ältere Menschen. Diese drei Elemente werden jedoch weder innerhalb der Vorschrift noch in den Kommentierungen klar voneinander abgegrenzt bzw. definiert. Den Sozialhilfeträgern steht damit ein weites Gestaltungsermessen zu, wie sie die Ziele des § 71 SGB XII verfolgen. Dies führt zu einer unterschiedlichen Anwendungspraxis und einer heterogenen Angebotslandschaft in den Kommunen. § 71 SGB XII ist eine Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der Sozialhilfe. Entsprechend sind sie verpflichtet, die dort verankerten Zielsetzungen, Leistungen und Infrastrukturen umzusetzen. Mit dem vorliegenden Empfehlungspapier will der Deutsche Verein an seinen Empfehlungen aus dem Jahr 2010 anknüpfen und die Aufgaben im Rahmen des § 71 SGB XII zukunftsorientiert und qualifiziert beschreiben.

 

Verknüpfte Artikel:

Berliner Altenhilfestrukturgesetz – Abgh Gutes-Leben-im-Alter-Gesetz: Stand und weiteres Vorgehen

Berliner Altenhilfestrukturgesetz – Gutes Leben im Alter - LSBB Pressekonferenz am 19.04.23 (§71 SGB XII)

Berliner Altenhilfestrukturgesetz – Senatsantworten zu "Gutes-Leben-im-Alter-Gesetz: Stand und weiteres Vorgehen (II)" und "Befragung zu Bedarfen lebenserfahrener Menschen in Berlin"  

Berliner Altenhilfestrukturgesetz - Präsentation Gutachten "Anforderungen an eine landesgesetzliche Regelung für eine versorgungssichernde Altenhilfe-Infrastruktur und -planung im Land Berlin“ (Stand 17.11.23)


Downloads für Mitglieder:

  pdf DV 13 23 Empfehlungen zur Umsetzung §71 SGB XII (251 KB)

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