Hinterlegt ist die Antwort der Senatsverwaltung auf die Kleine Anfrage „Gutes-Leben-im-Alter-Gesetz: Stand und weiteres Vorgehen“ des Abg. Carsten Schatz (LINKE) vom 13.09.2023. Darin wird u.a. der Zeitplan benannt: - 2024: Dialog mit den Bezirken und Seniorengruppen gemäß Richtlinien der Regierungspolitik, ggf. Einbringen weiterer Expertise und Klärung zu Einzelfragen; Erstellung Referentenentwurf - 2025: Optimierung Entwurf und offizielle Beteiligungsverfahren, ggf. weitere Gutachten zu Einzelfragen - 2025/2026: Einbringen des Gesetzesentwurfs in den Senat und anschließend in die parlamentarische Beratung
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