Mit der Ersten Gemeinsamen Arbeitsanweisung vom 23.08.2013 zur Änderung der Gemeinsamen Arbeitsanweisung der Berliner Bezirksämter - Sozialämter - über den Einsatz von Einkommen nach dem SGB XII (GA-ESH) vom 23.04.2013 werden die im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung für das Vierte Kapitel SGB XII erlassenen Weisungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 18.07.2013 sowie erforderliche Aktualisierungen auf Grund bundesgesetzlicher Vorschriften umgesetzt. Die Änderungen sind bereits am 01.08.2013 in Kraft getreten.
Quelle: Newsletter Berliner Sozialrecht Nr. 14/2013