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Regierungsentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des AÜG - Verhinderung von Missbrauch

alle MOen

Der Paritätische Gesamtverband:

Sehr geehrte Damen und Herren,

anliegend übersenden wir Ihnen den Regierungsentwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (Bundesrats-Drucksache 847/10). Der Entwurf soll am 11.02.2011 im Bundesrat beraten werden. Anschließend wird er der Bundesregierung zur Stellungnahme überstellt, die ihn dann in das weitere parlamentarische Verfahren einbringt.

Zum Referentenentwurf hatten wir Stellung genommen. Wir haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass die gelegentliche Ausleihe von Personal unter sozialen Organisationen von der Erlaubnispflicht ausgenommen wird. Nach dem Regierungsentwurf soll nunmehr die Arbeitnehmerüberlassung "zwischen Arbeitgebern, wenn die Überlassung nur gelegentlich erfolgt und der Arbeitnehmer nicht zum Zweck der Überlassung eingestellt und beschäftigt wird" (§ 1 Abs. 3 Nr. 2a AÜG - RegE) nicht erlaubnispflichtig sein (vgl. auch Begründung BR-Drucksache 847/10, Seite 7 vorletzter Absatz).

Neben den bereits im RS vom 1.10.2010 angesprochenen Änderungen will nun die Bundesregierung in Umsetzung der Leiharbeitsrichtlinie in § 1 Absatz 1 des AÜG zusätzlich klarstellen, dass Arbeitnehmerüberlassung grundsätzlich auf vorübergehende Überlassungen entsprechend der europarechtlichen Vorgabe angelegt ist.

Aus dem Bereich der Behindertenhilfe wurde gemeldet, dass dies zu Problemen im Bereich der Integrationsfirmen führen kann, die u. a. mit sog. Außenarbeitsplätzen bei gewerblichen Kunden arbeiten und dort schwerbehinderte Menschen zum Zweck der beruflichen Rehabilitation und Integration einsetzen.
Die Dauer dieser Einsätze bzw. Überlassungen ist nicht vergleichbar mit der Dauer der Einsätze von sonstigen ZeitarbeitnehmerInnen, die sich vorrangig an den Kundeninteressen orientieren. Bei den überlassenen schwerbehinderten Menschen kommt es wegen längerer Einarbeitungs- /Gewöhnungszeiten oder z.B. wegen der Bewältigung von behinderungsbedingten Einschränkungen zu längeren Überlassungen bis hin zu Dauereinsätzen.
Nicht auszuschließen ist, dass eine Engführung auf eine "vorübergehende" Überlassung die in diesem Bereich aufgebauten erfolgreich arbeitenden Strukturen der Eingliederung von schwerbehinderten Menschen in den Arbeitsmarkt beeinträchtigt.


Deshalb regen wir an, für diese Konstellationen eine Ausnahme vom Anwendungsbereich im Sinne von Artikel 1 Abs. 3 der Leiharbeitsrichtlinie (vgl. Anlage) zu schaffen. Danach darf vorgesehen werden, dass die Richtlinie nicht für Arbeitsverträge oder Beschäftigungsverhältnisse gilt, die im Rahmen eines spezifischen öffentlichen oder von öffentlichen Stellen geförderten beruflichen Ausbildungs-, Eingliederungs- oder Umschulungsprogramms geschlossen wurden.

Wir haben zu diesem Aspekt eine knappe Stellungnahme vorbereitet, die Ihnen als Grundlage für eine Intervention auf Länderebene dienen kann.
Am 11.02. steht der Gesetzesentwurf zur Beratung im Bundesrat auf der Tagesordnung. Es ist sinnvoll, die Stellungnahme sowohl in das jeweilige Fachministerium zu versenden, als auch der Landesregierung zuzustellen.
Wir werden von unserer Seite erneut auf das BMAS zugehen.
Sollten Sie kritische Anmerkungen oder Verbesserungsvorschläge haben, wären wir für Hinweise dankbar, damit wir diese im weiteren Verfahren auf Bundesebene einbringen können.

Wir fügen Ihnen anliegend eine Stellungnahme bei, die zwar nicht aus unserem Mitgliederbereich stammt, wir allerdings für lesenswert halten.


Mit freundlichen Grüßen


Werner Hesse           Gertrud Tacke
Geschäftsführer         Ref. für Arbeits- und Zivilrecht

 


verknüpfte Artikel:

Referentenentwurf Gesetz zur Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung

 

Downloads:

pdf pdf Amtsblatt der Europäischen Union - 2008/104 EG - ... Leiharbeit (524.11 kB)

 

pdf Bundesrat, Drs. 847 aus 10 ... Missbrauch der Arbeitsnehmerüberlassung (548.33 kB)

 

document Stellungnahmeentwurf BR - Änderung ... Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (25.5 kB)

 

pdf Unterstützungsbitte der Münchner Pfennigparade - AÜG gefährdet berufliche Rehabilitation ... (20.69 kB)

 

Downloads für Mitglieder:


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