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Gesetzentwurf zu Beitragsschulden in der Krankenversicherung

Der Gesamtverband informiert:

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 15.2.2013 einen Referentenentwurf eines "Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung" vorgelegt. Damit soll das wachsende Problem der Zunahme von Personen mit Krankenversicherungs-Beitragsschulden angegangen werden. Dass es in dieser Legislaturperiode jedoch noch eine entsprechende Gesetzesänderung geben wird, kann als unwahrscheinlich eingeschätzt werden.

Worum geht es?

Durch das "GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes von 2007 wurde allen Personen ohne anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, ein Zugang zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung eröffnet. Seit Einführung dieser Pflicht zur Versicherung ist auch ein Ausschluss aus der Krankenversicherung bei Nichtzahlung der Beiträge nicht mehr möglich.

Zur Durchsetzung der Verpflichtung zur Beitragszahlung und damit zum Schutz der Solidargemeinschaft wurde in der GKV die Nichtzahlung der Beiträge für freiwillig Versicherte in der GKV mit einem höheren Säumniszuschlag in Höhe von fünf Prozent (pro Monat! d.h. 60pro Jahr!) des rückständigen Betrags versehen. Inzwischen hat sich sowohl für den Gesetzgeber als auch ganz offensichtlich für die Krankenkassen selbst gezeigt, dass dieser erhöhte Säumniszuschlag das Problem der Beitragsrückstände eher verschärft hat.

Für Versicherte in der privaten Krankenversicherung (PKV), die ihrer Pflicht zur Beitragszahlung nicht nachkommen, gilt seit Einführung der Versicherungspflicht, dass ihr Vertrag ruhend gestellt wird, die Leistungen auf ein Notfallniveau herabgesetzt werden und sie nach Ablauf eines Jahres im Basistarif versichert werden. In der Praxis haben sich jedoch auch diese Regelungen nicht bewährt.

Längst nicht jeder der "Neu-Versicherten" kann sich die Krankenversicherungsbeiträge leisten. Angesichts der Höhe von rund 2 Mrd. € Beitragsrückständen im Bereich GKV (hier insbesondere die Beitragsrückstände aus der freiwilligen Versicherung) und ca. 500 Mio. in der PKV ist ein Handlungsbedarf auch für den Gesetzgeber offensichtlich geworden.

Kernvorschlag des als Referentenentwurf vorliegenden Gesetzentwurfes ist es, den oben genannten "Säumniszuschlag von 60% (per anno) auf 12% (per anno) zu senken, d.h. auf 1% des rückständigen Betrags für jeden angefangenem Monat der Säumnis. Weiterer wesentlicher Vorschlag ist die Einführung eines sog. "Notlagentarifs" in der PKV.  

=> Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) erarbeitet derzeit eine gemeinsame Stellungnahme der Mitgliedsverbände.

Nebenstehend für Paritätische Mitgliedsorganisationen abrufbereit finden Sie den Text des Referentenentwurfs und eine Kommentierung der BARMER GEK  (auf Seite 2 der angehängten Information "Berlin kompakt").

verknüpfte Artikel:

 

 

Downloads:

 

 

Downloads für Mitglieder:

pdf  BEK GEK 11.März 2013 (76.92 kB)

pdf  Ref_Entwurf Beitragsschulden Krankenversicherung (115.15 kB)

 

 

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