Der PARITÄTISCHE Gesamtverband informiert: Bereits im Juni 2012 hat sich der Paritätische anlässlich des damaligen Referentenentwurfs gegen eine Veränderung der Prozesskostenhilfe ausgesprochen, da es insbesondere für einkommensschwache Personen eine wesentliche Verschlechterung darstellt. Die Länder haben in den letzten Jahren mehrfach versucht, Einschränkungen bei der Prozesskostenhilfe zu erreichen. Begründet werden sie mit vorgeblichem Missbrauch und der Hartz IV-Klagewelle. Der Paritätische Gesamtverband lehnt die geplanten Änderungen bei der Prozesskostenhilfe ab. Eine aktualisierte Stellungnahme zur Anhörung des Bundestags-Rechtsausschusses am 13. März 2013 ist hier angefügt. Bezeichnenderweise wurde kein Sozial- oder Wohlfahrtsverband zur Anhörung eingeladen. |
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