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Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken

Eine Information des Paritätischen Gesamtverbandes:

Das Bundesministerium der Justiz hat am 19. Februar 2013 den aktualisierten Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken an die Länder und interessierte Verbände und Organisationen versandt. Der Gesetzentwurf sieht zur Eindämmung unseriöser Geschäftspraktiken bestimmte Verbotstatbestände, die Verringerung finanzieller Anreize, mehr Transparenz sowie neue oder schärfere Sanktionen vor. Ziel ist es, mit diesem Gesetz den Schutz der Bürgerinnen und Bürger gegen unseriöse Geschäftspraktiken wesentlich zu verbessern.

Folgende Punkte stehen hierbei unter anderem  im Fokus:

  • Inkassounternehmen / Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG)

Im Rechtsdienstleistungsgesetz sollen neue Darlegungs- und Informationspflichten für alle registrierten Personen eingeführt werden, die Inkassodienstleistungen gegenüber Privatpersonen erbringen. Begründet wird diese vorgeschlagene Gesetzesänderung mit der deutlichen Zunahme an Fällen, in welchen dubiose Inkassounternehmen durch Ihre Tätigkeit versuchen - etwa bei Copyright-Verletzungen im Internet - Abmahnungsgebühren einzutreiben. Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden verbessert und durch eine Rechtsverordnung festgelegt werden, welche Gebühren durch Inkassounternehmen überhaupt erhoben werden dürfen. So sind neue Bußgeldtatbestände und die Erweiterung des Bußgeldrahmens vorgesehen, um die Sanktionsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden gegen unseriöse Inkassodienstleiter im In- und Ausland zu erweitern.

  • Gewinnspiele

Verträge für Gewinnspiele sollen in Zukunft zwingend in Textform geschlossen werden, um Gültigkeit zu haben. Dies soll insbesondere für angeblich telefonisch oder per Internet geschlossene  Verträge gelten.

  • Datenschutz

Durch eine Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) soll klargestellt werden, dass "Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)" vom Grundsatz her dann unwirksam sind, wenn sie die Verarbeitung von Daten vorsehen, die für den eigentlichen Vertragszweck unnötig ist. Hierbei sollen allerdings bestimmte Ausnahmen gelten. Darüber hinaus sollen weitere Aspekte des Verbraucherschutzes durch gesetzliche Änderungen verbessert werden. Wann der Gesetzentwurf in den Bundestag kommt, ist derzeit noch offen. Für bestimmte Zielgruppen der Schuldnerberatungspraxis können die oben genannten Punkte eine Relevanz haben. Der Paritätische begrüßt die Gesetzesinitiative. Sie finden als Anhang den Text des Gesetzentwurf mit Stand vom 19. Februar 2013.

verknüpfte Artikel:

 

 

Downloads:

pdf  GE unseriöse Geschäftspraktiken (180.17 kB)

 

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