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Paritätischer Gesamtverband: Experten-Anhörung im Rechtsausschuss zum Gesetzentwurf InsO am 14. Januar 2013

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Damen und Herren,

als AKTUELLE INFORMATIONEN SCHULDNERBERATUNG erhalten Sie anbei Unterlagen zur heutigen Experten-Anhörung im Rechtsausschuss zum aktuellen Gesetzenwurf zur InsO-Reform ("Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte“ ) (17/11268-siehe Download).  Eingebracht und vorgetragen werden konnte unter anderem die Stellungnahme der AGSBV durch Herrn Dr. Richter, der als Sachverständiger geladen war. Sie finden die umfangreiche Stellungnahme der AGSBV als Anhang.

Die Stellungnahmen der andern geladenen Experten können Sie unter folgendem Link aufrufen: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/36_Restschuldbefreiung/04_Stellungnahmen/index.html

Die neun Experten haben heute im Rechtsausschuss mehrheitlich Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf gefordert. Ein Kritikpunkt in der Anhörung war die erforderliche Quote zur Erlangung der Restschuldbefreiung nach drei Jahren. Im Regierungsentwurf heißt es dazu, dass der Schuldner diese nur erlangen könne, wenn er mindestens 25 Prozent der Insolvenzforderungen beglichen hat. Kann er zumindest die Kosten des Verfahrens begleichen, ist eine Restschuldbefreiung dem Entwurf zufolge immerhin nach fünf Jahren möglich.

Die Verkürzung des Verfahrens begrüßten unter anderem Christoph Niering vom Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V., aus Berlin und Claus Richter von der Arbeitsgemeinschaft der Verbände (AG SBV), ebenfalls aus Berlin. Claus Richter sprach sich dafür aus, die Restschuldbefreiung für alle Schuldner zu verkürzen und zwar auf eine Dauer von vier Jahren. (siehe angehängte Stellungnahme der AGSBV)

Guido Stephan aus Rheinheim, Mitglied des Vorstands des Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung und Richter am Amtsgericht, vertrat die Ansicht, dass die Regierungsinitiative weder das Verfahren an sich verkürze, noch die Gläubigerrechte stärke. Stattdessen schwäche es „ohne Not das außergerichtliche und gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren“, verabschiede sich vom Prinzip der Gläubigergleichbehandlung und erschwere die Erlangung der Restschuldbefreiung ohne Nutzen für die Gläubiger.

Die 25-Prozent-Quote wurde bereits im Vorfeld der Anhörung als „praktisch nicht erreichbar“ kritisiert, erklärte Hans-Ulrich Heyer, Richter am Amtsgericht Oldenburg. Er sagte, dass an seinem Gericht 2012 „nahezu 97 Prozent der Verbraucherinsolvenzen nur mit Hilfe der Verfahrenskostenstundung eröffnet werden konnten, weil die Schuldner nicht einmal die Verfahrenskosten aufbringen konnten.“ Heyers Meinung nach sei eine wesentliche Beeinträchtigung der Gläubigerbelange nicht zu erwarten.

Mit freundlichen, kollegialen Grüßen

Eberhard Ewers
Referent für Gefährdetenhilfe und Schuldnerberatung
Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V.

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Downloads:

pdf 14.01.2013 HIB Anhörung Rechtsausschuss (11.13 kB)

pdf 25.09.2012 Stellungnahme AGSBV Restschuldbefreiung (401.22 kB)

pdf Gesetzentwurf Restschuldbefreiung (448.75 kB)

pdf Liste der Sachverständigen (41.66 kB)

 

Downloads für Mitglieder:

 

 

 

 

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