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Demenzkranke erhalten mehr Pflegegeld: Gesundheitsministerium legt Gesetzentwurf vor

FG StatPflegVers (22)

 

Die Berliner Zeitung vom 18.1.2012 berichtet über den Gesetzentwurf zur Pflegereform:.

Nach dem Artikel liegt der Berliner Zeitung ein erster Arbeitsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für die geplante Pflegereform vor. Danach sollen die Sachleistungen im ambulanten Bereich für die PS I um 325,00 Euro auf 775,00 Euro erhöht werden, für die PS II um 225,00 Euro auf monatlich 1325,00 Euro. Damit läge die ambulante Sachleistung in der PS II über dem Sachleistungsbetrag für stationäre Leistungen, dieser beträgt aktuell 1.279,00 Euro.

Weiterhin soll das Pflegegeld in der PS I um 105,00 Euro auf 340,00 Euro angehoben werden, in der PS II um 130,00 auf 570,00 Euro, Eine Aufstockung in der PS III sei nicht geplant. Darüber hinaus sollen Demenzkranke, die noch keine PS erhalten haben, sogenannte PS 0, einen Sachleistungsbetrag von bis zu 225,00 Euro bzw. Pflegegeld in Höhe von 120,00 Euro erhalten. Die verbesserten Leistungen seien nach dem Arbeitsentwurf ein Vorgriff auf die geplante Neufassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, so die Berliner Zeitung, wobei ein Zeitpunkt für dessen Einführung nicht genannt sei. Verwiesen werde hierzu im Arbeitsentwurf auf die Arbeit des neuen Pflegebeirates und ein gesondertes Gesetzgebungsverfahren.

Die Gesamtkosten der geplanten Leistungsverbesserungen lägen nach Aussage der Berliner Zeitung laut Arbeitsentwurf über den Mehreinnahmen aus der geplanten Beitragserhöhung um 0,1 %. Aufgrund der aktuellen Rücklagen in der Pflegeversicherung gehe man aber davon aus, dass deren Gelder bis Anfang 2015 ausreichen.

Der Gesamtverband teilt mit, dass nach Information des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) der Arbeitsentwurf nicht offiziell vorliege und dieser nicht zur Verfügung gestellt werden könne, man nicht wisse auf welchem Wege er der Berliner Zeitung zugegangen sei. Den Verbänden würde "sehr zeitnah" der Reformvorschlag als Referentenentwurf mit der Möglichkeit zur Stellungnahme zugesandt werden. Festlegen, wie "sehr zeitnah" näher zu definieren sei, wollte man sich nicht, da immer noch etwas dazwischen kommen könne.

 

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