FG StatPflegVers (25)
Eine Information des Paritätischen Gesamtverbandes
Sehr geehrte Damen und Herren, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat bereits im November 2011 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PsychEntgG) vorgelegt. Laut Pressemeldung des BMG´s hat das Kabinett nun den Entwurf für das Psych-Entgeltgesetz entsprechend den Ankündigungen vom November 2011 am 18.01.2012 beschlossen. Mit dem Entwurf eines Psych-Entgeltgesetzes werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung eines pauschalierenden und leistungsorientierten Entgeltsystems für die voll- und teilstationären Leistungen psychiatrischer und psychosomatischer Einrichtungen gesetzt. Das neue Entgeltsystem soll mit einer vierjährigen Einführungsphase (budgetneutrale Phase) und einer fünfjährigen Überführungsphase (Konvergenzphase) eingeführt werden. Dadurch soll den Einrichtungen ausreichend Zeit gegeben werden, sich auf die künftige Veränderung ihres Erlösbudgets einzustellen. Als Anlagen beigefügt sind die Pressemeldung vom 18.01.2012 und der Referentenentwurf vom 10.01.2012. Ihre Aufmerksamkeit möchten wir nochmals auf die Aufhebung der Psychiatriepersonalverordnung und die geplanten Modellvorhaben zur psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung lenken. Nach unseren Informationen soll an dem bisherigen Fahrplan festgehalten werden - erste Beratung im Bundesrat am 10.02.2012 und erste Lesung im Bundestag am 22.03.2012. Das Gesetz soll bereits am 01.07.2012 in Kraft treten.
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Downloads: pdf pdf BM Gesundheit. Pressemitteilung PsychEntG vom 18.01.2012 (22.33 kB) pdf Referentenentwurf PsychEntgeltG vom 10.01.2012 (315.41 kB)
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Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems...
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