FG StatPflegVers Eine Pressemitteilung des KWA informiert ausführlich über die Rechtsklärung zur strittigen Frage der Leistungspflichten einer Einrichtung: Sie besteht nicht, insofern sei die Einrichtung auch berechtigt, sich die personelle Begleitung im konkreten Bedarfsfalle auch (zusätzlich) vergüten zu lassen. Außerdem sei die Heimaufsicht nicht befugt, „den entsprechenden Rahmenvertrag nach §75 SGB XI oder den Heimvertrag zu interpretieren bzw. auszulegen.“
Die Pressemitteilung, die sicherlich angesichts der vielerorts geführten Diskussionen zum Thema auf Interesse stößt, ist nebenstehend abrufbar hinterlegt.
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verknüpfte Artikel: VG Stuttgart: Begleitung eines Heimbewohners zum Arzt ist Regelleistung.
Downloads: pdf KWA - Urteil Begleitung Arztbesuch 2012 (130.46 kB)
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