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GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) beschlossen

Das wochenlange Ringen um das größte sozialpolitische Reformvorhaben der letzten Jahre ist zu Ende: Der Bundestag hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz am 10. Juli 2026 mit 318 zu 284 Stimmen bei vier Enthaltungen beschlossen; der Bundesrat hat am selben Tag auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet. Grundlage war die Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (Drucksache 21/7016) mit dem umfangreichen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der den Regierungsentwurf vom 29.04.2026 in zentralen Punkten verändert hat; flankierend wurden zwei Entschließungsanträge zur Psychotherapie und zum Pharmastandort angenommen. Die meisten Regelungen treten zum 1. Januar 2027 in Kraft.

Der beschlossene Text des Gesetzes ist bis zur Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (Drucksache 21/7016) zu entnehmen. Die im Downloadbereich hinterlegte Fachinformation des Paritätischen fasst die Wirkungen in fünf ausgewählten Bereichen zusammen.

Verknüpte Artikel:

GKV-BStabG - Änderungsanträge vom 05.07.2026 zum Entwurf GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) - Referentenentwurf vom 16.04.2026 und Paritätische Stellungnahme vom 20.04.2026

Downloads für Mitglieder:

pdf 26 0708 Drucksache 21 7016 (2.47 MB)

pdf 26 0713 Fachinformation des Paritätischen zum BStabG (63 KB)

 

 

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