Die Fachkommission nach §53 PflBG entwickelte nach Inkrafttreten des Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG) bundeseinheitliche Rahmenpläne für den theoretischen und praktischen Unterricht sowie Rahmenausbildungspläne für die praktische Ausbildungen. Die Rahmenpläne bestehen aus einem Begründungsrahmen mit Hinweisen zum sprachbewussten Unterricht, dem Rahmenlehr- und dem Rahmenausbildungsplan sowie einem Anhang, in dem exemplarisch eine sprachbildende Lernsituation vorgestellt wird.
Die Rahmenpläne sind in gleicher Art aufgebaut wie diejenigen für die berufliche Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG), auch inhaltlich wird Bezug auf diese Ausbildung genommen. Damit werden auch die Anrechnungsmöglichkeiten gleichwertiger Ausbildungsanteile nach §12 PflBG berücksichtigt.
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