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Halbzeit im Einsatz des Beratungsbusses der Wohlfahrtsverbände in Berlin - Wohnkosten sind das größte Problem der Berliner Arbeitslosen

Wie seit sieben Jahren ist der Bus unter dem Motto "Irren ist amtlich" in diesem Sommer wieder auf Beratungstour vor den Berliner Jobcentern. Am Dienstag zogen die Initiatoren nach 531 Gesprächen mit Hartz-IV Empfängern eine Zwischenbilanz. Ihr Fazit: Den Jobcentern unterlaufen immer wieder Fehler und Versäumnisse.

Detlef Zöllner, Hartz IV-Beratungsstelle im RuDi-Nachbarschaftszentrum berichtet:

Miethöhen unrealistisch Ganz oben auf der Klageliste stehen die Wohnkosten. Der Senat hat gerade mit der neuen Ausführungsverordnung Wohnen die Mietpreise erhöht, die die Jobcenter übernehmen müssen. Aber die Werte sind nach den Erfahrungen der Berater immer noch zu niedrig angesetzt, um die steigenden Mieten in Berlin realistisch abzubilden. Außerdem haben die Jobcenter in einigen Fällen nicht das geltende Recht angewandt. Man habe Bescheide aus dem Juli gesehen, die noch die alten Wohnkostenobergrenzen anlegten, obwohl die neue Verordnung am 1. Juli in Kraft getreten ist, sagte Frank Steger aus dem Vorstand des Arbeitslosenzentrums Berlin (BALZ), das die Aktion koordiniert. In der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit, die die Jobcenter gemeinsam mit den jeweiligen Bezirksämtern betreibt, hat man auch schon beobachtet, dass in vielen Bezirken die tatsächlichen Miethöhen über den genehmigten Kostenübernahmen liegen. Das sei aber eine politische Entscheidung, so ein Sprecher. Für mögliche Einzelfälle, in denen nach altem Recht verfahren wurde, entschuldigte sich der Sprecher. Viele Hartz IV-Empfänger klagten auch, die Bearbeitungszeiten hätten sich wieder verlängert. Das liegt nach Einschätzung der Experten vor allem an der Einführung der neuen Software Allegro. Die Daten aus dem alten System müssen per Hand eingetippt, die Mitarbeiter geschult werden. "Diese Umstellung bindet viele Kräfte", sagte Steger, und sein Befund wird von der Regionaldirektion bestätigt. Steger berichtete von Fällen, in denen die vorgeschriebenen Bearbeitungszeiten überschritten würden. In Neukölln hatte eine Frau fünfeinhalb Monate auf eine Reaktion auf einen Überprüfungsantrag gewartet. Auf Nachfrage wurde ihr gesagt, sie habe einen solchen Antrag gar nicht gestellt. Sie konnte aber nachweisen, dass sie das Schriftstück abgegeben hatte. Einkommen regelmäßig zu hoch eingeschätzt "Immer einen Empfangsstempel auf abgegebene Unterlagen geben lassen", sagten die Berater. Denn verstärkt gingen in den vergangenen Monaten Unterlagen verloren. Das könne mit der Softwareumstellung zusammenhängen, mutmaßte Steger. Die Bedarfsgemeinschaften hätten neue Nummern bekommen, was es erschwere, Vorgänge korrekt zuzuordnen. Systematisch zuungunsten von Hartz IV-Empfängern gingen die Jobcenter vor, wenn sie bei Aufstockern mit stark schwankenden Arbeitseinkommen den monatlichen Durchschnitt ihrer Verdienste festlegten, so die Berater. Das eigene Einkommen werde regelmäßig zu hoch eingeschätzt, wodurch die Hartz IV-Leistungen niedriger ausfielen. Sie berichteten von einer Frau aus Charlottenburg, die gelegentlich für die Messe Berlin im Catering arbeitet und dort 600 Euro monatlich verdiente. In anderen Monaten wurde sie jedoch nicht eingesetzt, verdiente nichts. Trotzdem ging das Jobcenter von 300 Euro durchschnittlichem Monatsverdient aus und überwies nur 250 Euro statt des Regelsatzes von 399 Euro. "Die Dame wurde unter das gesetzlich definierte Existenzminimum gedrückt", klagte Steger. Die Jobcenter täten das häufig. Für sie sei es viel einfacher, nach Klagen eine Nachzahlung zu leisten als gegebenenfalls zu viel gezahltes Geld von den Aufstockern zurückzufordern. Die Regionaldirektion verwies darauf, dass es sich bei Menschen mit stark schwankenden Monatseinkommen um eine sehr kleine Gruppe handele. Und natürlich hätten diese Menschen das Recht, Nachzahlungen zu fordern.

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