Am 28.5.2020 hat der Senat die „Neunte Verordnung zur Änderung der SARS-Cov-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung" beschlossen. § 11 Absatz 2 der Verordnung sieht vor, dass alle Berliner Tagespflegeeinrichtungen spätestens ab dem 1. Juli 2020 eine Notbetreuung für die Hälfte der im Versorgungsvertrag vereinbarten Plätze anbieten. Zum Schutz der Gäste vor der Corona-Pandemie müssen die Einrichtungen ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept erstellen. Diese Bestimmung bleibt auch nach dem Erscheinen der grundlegend überarbeiteten „SARSCov-2-lnfektions-schutzverordnung" am 23.06.20 weiter in Kraft. In der neuen Verordnung wird die Tagespflege zwar nicht mehr explizit erwähnt, § 2 Absatz 1 legt aber fest, dass alle Pflegeeinrichtungen ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept erstellen müssen. Gemäß § 2 Abs. 3 SARS-Cov-2-lnfektionsschutzverordnung kann die zuständige Senatsverwaltung hierzu Näheres bestimmen.
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Verknüpfte Artikel: Corona-Pandemie - Berlin: SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung_Stand 23.06.2020 Corona-Pandemie - Berlin Hygiene-Rahmenkonzept und Handlungsempfehlungen des Senates Downloads für Mitglieder Anforderungen an die Tagespflege gem § 2 Abs 3 SARS Cov 2 Infektionsschutzverordnung pdf Formular Einschätzung Notbetreuung Tagespflege (414 KB) document LIGA Berlin Handlungsempfehlungen Tagespflege Teilöffnung SARS CoV 2 VO (155 KB) |