Der Bundestag hat am 27.03.2020 das zuvor vom Bundestag aufgrund der derzeitigen Ausbreitung des neuartigen Coronavirus das Bevölkerungsschutzgesetz beschlossen.
BMG 27.03.2020: Um auf eine Epidemie effektiv reagieren zu können, müssen schnell Entscheidungen getroffen werden. Dazu erhält der Bund in dieser besonderen Lage für einen befristeten Zeitraum zusätzliche Kompetenzen. Der Deutsche Bundestag kann jederzeit die Aufhebung dieser Feststellung beschließen. Das Bundesministerium für Gesundheit wird u. a. ermächtigt, durch Allgemeinverfügung oder durch Rechtsverordnung Vorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung zu treffen und die Gesundheitsversorgung sicher zu stellen, etwa durch:
Zudem wird eine Entschädigungsregelung für Eltern geschaffen, deren Kinder der Besuch einer Betreuungseinrichtung durch entsprechende behördliche Schließungen nicht mehr möglich ist. Sie erhalten bis zu sechs Wochen 67% ihres Verdienstausfalls (maximal 2016 Euro). Die Gesetze treten im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung in Kraft. |
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Downloads für Mitglieder: pdf 20 0324 BT Bevölkerungsschutzgesetz Gesetzentwurf 1918111 pdf 20 0323 FH GEBT BevölkerungsschutzGesetz
pdf 20 0327 Bundesrat Bevölkerungsschutzgesetz Beschluss 151 20(B) pdf 20 0324 BT Bevölkerungsschutzgesetz Beschlussempfehlung 1918156 pdf 20 0324 BT Bevölkerungsschutzgesetz Bericht 1918168 ( pdf, 654 KB )
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